Wein-Streit: Kreisbehörde stoppt Verkauf
Von Dieter Kunze
und Regina Urbat
Halberstadt/Quedlinburg l Nach dem Skandal um Pferdefleisch und Futtermittel muss sich das Kreisveterinäramt nun auch noch mit Wein befassen. Die Behörde trete als Schlichter in einem möglichen Etikettenschwindel auf, sie habe den Verkauf des "Quedlinburger Stiftsweins" gestoppt. "Eine Prüfung des Landesuntersuchungsamtes hat ergeben, dass das in den Verkehr gebrachte Erzeugnis wegen irreführender geografischer Angaben nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht", teilte die Kreisbehörde mit. Eine Flasche "Quedlinburger Stiftswein" ist nämlich mit "Ingelheimer Spätburgunder Rotwein trocken" gefüllt und stammt aus einem Anbaugebiet in Rheinhessen. "Wir haben den Vorgang zur Entscheidung nun der zuständigen Weinüberwachungsbehörde in Trier übergeben", so Sachgebietsleiterin Christine Sapandowski.
Angezeigt hatte den "Schwindel" der Chef der Touristik Harz GmbH, der Nachbar jenes Geschäftes, in dem der Stiftswein verkauft wird. Dort - in der Quedlinburg-Tourismus-Marketing-GmbH - wurde im Vorjahr das weinhaltige Angebot präsentiert, das sich als guter Verkaufsschlager etabliert habe, so die Einschätzung von Dietrich Wilke.
Wilke ist Weinhändler in Wilhelmshaven und wurde durch eine Mitarbeiterin im Schlossmuseum auf eine besondere Stiftungsurkunde aufmerksam gemacht. "Darin hat König Otto der Große im Jahr 936 das Privileg zur Lieferung von jährlich zehn Fudern, etwa 10 000 Liter, "Ehren- oder Herrenweine" aus Ingelheim nach Quedlinburg beurkundet", erläutert Wilke. Er habe daraufhin mit Oberbürgermeister Eberhard Brecht (SPD) und einem Weingut in Ingelheim vertraglich die Tradition wieder aufleben lassen.
Der Geschäftsmann aus Wilhelmshaven habe auf die Anzeige einen Weinrecht-Experten eingeschaltet und mittlerweile erwirkt, das der Kläger seine Beschuldigungen zurückzieht. Die Klärung des noch ausstehenden Amtsvorganges sehe Wilke gelassen entgegen: "Der historische Hintergrund zur Marke ¿Quedlinburger Stiftswein\' wird ausführlich erläutert, die Kennzeichnung des Weins auf dem Rückenetikett ist vorschriftsmäßig." Sollte das alles nicht genügen, "bekommt der unser Stiftswein noch einen Zusatzaufkleber", sagt Wilke.