Fußball Eingleisige Bördeliga ab 2016/17
Der Kreisfachverband Fußball hat die Auf- und Abstiegsregelung für die kommende Saison bekanntgegeben.
Landkreis l Aufgrund der Einführung einer 2. Kreisklasse in der Saison 2016/17 wird es in diesem Jahr besonders in der Bördeklasse spannend.
Die Bördeoberliga spielt in einer Staffel mit 16 Mannschaften. Der Erstplatzierte ist Kreismeister und steigt in die Landesklasse auf. Sollte der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichten (SpO § 22 Ziff. 2 und § 22 a), kann der Zweitplatzierte dieses wahrnehmen, sofern er aufstiegsberechtigt ist. Verzichtet der Zweitplatzierte oder ist nicht aufstiegsberechtigt, so trifft das Präsidium des KFV eine Entscheidung (§ 22. Ziff. 8 der SpO).
Die am Ende der Serie auf Platz 14, 15 und 16 stehenden Mannschaften steigen in die Bördeliga ab. Steigen mehr als zwei Mannschaften aus der Landesklasse ab oder werden zusätzlich gemäß § 23 SpO Mannschaften aus dem Land der Bördeoberliga zugeordnet, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Bördeoberliga dementsprechend. Sollte der KFV Börde, durch Verzicht anderer KFV, einen zweiten Aufsteiger in die Landeklasse zugesprochen bekommen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger um eine Mannschaft.
Die Bördeliga spielt in zwei Staffeln mit 16 beziehungsweise 15 Mannschaften. Die Erstplatzierten sind Staffelsieger und steigen in die Bördeoberliga auf. Sollte der Staffelsieger auf sein Aufstiegsrecht verzichten (SpO § 22 Ziff. 2 § 22 a), kann der Zweitplatzierte dieses wahrnehmen, sofern er aufstiegsberechtigt ist. Verzichtet der Zweitplatzierte oder ist nicht aufstiegsberechtigt, so trifft das Präsidium des KFV eine Entscheidung (§ 22. Ziff. 8 der SpO).
Steigt keine Mannschaft aus der Landesklasse ab oder werden nach § 23 SpO der Bördeoberliga keine Mannschaften zugeordnet, erhalten auch die Zweitplatzierten der beiden Staffeln das Aufstiegsrecht in die Bördeoberliga. Steigt eine Mannschaft aus der Landesklasse ab, ist ein Relegationsspiel erforderlich. Die Mannschaften, die am Ende der Saison die Plätze 15 und 16 in der jeweiligen Staffel belegen, steigen in die 1. Bördekreisklasse ab. Ist die Anzahl der Absteiger aus der Bördeoberliga (ergibt sich aus der Anzahl von Mannschaften, die aus dem Spielbetrieb des FSA zurückkommen) höher als die Zahl der freien Aufstiegsplätze, müssen weitere Mannschaften aus der Bördeliga absteigen. Ein Relegationsspiel ist möglich.
Die Bördeliga spielt ab der Saison 2016/2017 eingleisig mit 16 Mannschaften. Der Spieltag ist Samstag. Die Mannschaften der beiden Staffeln, die hinter den Aufsteigern in die Bördeoberliga die vorderen Tabellenplätze belegen, bilden gemeinsam mit den Absteigern aus der Bördeoberliga diese neue Liga.
Voraussetzung ist die Aufstiegsberechtigung. Ein Relegationsspiel ist möglich. Die Mannschaften, die sich nicht für die eingleisige Bördeliga qualifiziert haben, spielen in den zwei Staffeln der neu zu bildenden 1. Bördekreisklasse gemeinsam mit den Aufsteigern aus der Bördeklasse. Die Staffeln werden aus je 14 Mannschaften gebildet, der Spieltag ist Sonntag.
Die Bördeklasse spielt in vier regionalen Staffeln. Die Erstplatzierten sind Staffelsieger und steigen in die neu gebildete 1. Bördekreisklasse auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind.
Da mehr als vier Plätze in der 1. Bördekreisklasse durch Auf- und Abstieg frei werden, erhalten die zweit- bzw. nächstplatzierten Mannschaften (nach der bestehenden ausgelosten Reihenfolge: Staffel 4, 3, 2, 1) das Aufstiegsrecht, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Verzichtet einer der Aufsteiger (SpO § 22 Ziff. 2 und § 22a) oder ist nicht aufstiegsberechtigt, so kann der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen, sofern er aufstiegsberechtigt ist. Verzichtet der Nächstplatzierte oder ist nicht aufstiegsberechtigt, trifft das Präsidium des KFV eine Entscheidung (§ 22 Ziff. 8 der SpO).
Die verbleibenden Mannschaften der Bördeklasse werden dann, bei der bisherigen Anzahl von Mannschaften, in drei Staffeln der 2. Kreisklasse spielen. Der Spieltag ist Sonntag.