Gastronomie Keine Bestellung ohne Daten
Jeder Gast muss in der Gastronomie seine Daten hinterlassen. Wie läuft das in Haldensleben?
Haldensleben l Birgit und Michael Richter können nachvollziehen, dass einige ihrer Gäste vor dem Registrierungszettel zurückschrecken. Unter ihnen seien schließlich auch Selbständige, die zuletzt wegen Corona keine Einnahmen hatten – wie sie selbst auch. Nun einen Anruf vom Gesundheitsamt zu bekommen und in Quarantäne zu müssen, weil sie mit den falschen Leuten in der Gaststätte saßen, fürchteten einige ihrer Besucher, berichten die Richters.
Manchmal gebe es Diskussionen, sagt Birgit Richter. Einige würden sich auch einen Spaß daraus machen und Quatsch auf den Registrierungszettel schreiben. „Das kostet uns Nerven“, betont sie. Schließlich ist die Gäste-Registrierung in der Gaststätte Richter wie in allen anderen Gäststätten Pflicht. Allerdings, viele würden sich auch an die Corona-Regeln halten, sagt ihr Mann Michael, mit dem sie die Gaststätte betreibt. Sie seien erst einmal froh, dass sie überhaupt wieder öffnen können, betont er.
Dass es nicht immer einfach ist, Gäste zum Ausfüllen des Registrierungszettels zu bewegen, wird auch in anderen Haldensleber Gastwirtschaften berichtet. Einige würden nur „XXX“ statt ihres Namens auf den Zettel schreiben, berichtet die Verkäuferin einer Metzgerei, die einen Mittagstisch anbietet. Sie selbst will ihren Namen nicht in der Zeitung lesen.
In der „Schlemmerecke“ an der Hagenstraße berichtet Marion Baumann von ähnlichen Problemen. „Die Leute schimpfen über die Zettelei und darüber, dass sie ihre Daten preisgeben müssen“, sagt sie. Und erinnert daran: Vor Corona sei die Diskussion um den Datenschutz groß gewesen. Nun sind Gäste von Restaurants gezwungen, den Wirten zu vertrauen. Baumann berichtet, bei ihnen würden alle Registrierungszettel nach dem Ausfüllen abgeheftet und sechs Wochen aufbewahrt.
Dass die neuen Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich des Datenschutzes aufwerfen, weiß auch Harald von Bose. Täglich gehen Anfragen zu dieser Problematik bei ihm und seinen Kollegen ein, berichtet der Landesbeauftragte für Datenschutz auf der Internetseite des Landes. Dort hat der Jurist mittlerweile mehrere Dokumente zu dem Thema veröffentlicht.
„Es ist grundrechtlich geboten, den Schutz der Gesundheit mit dem Schutz der Persönlichkeit Betroffener in Einklang zu bringen“, betont er darin. „Dem Infektionsschutz steht der Datenschutz also nicht entgegen.“ So gibt es Vorschriften und Empfehlungen, welche Daten zu welchem Zweck und für welche Dauer erhoben werden dürfen. Es dürften beispielsweise ausschließlich die von der Verordnung der Gesundheitsbehörde vorgegebenen Daten erfasst werden. Die Erfassung weiterer Daten aus Nützlichkeitsaspekten ist laut Bose nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig ist das Auslegen von Listen, in die sich jeder Gast eintragen kann. Denn so würden Gäste einsehen können, wer vor ihnen da war.
Auf Unverständnis stoßen die Registrierungszettel aber nicht überall. „Die Leute halten sich an die Regeln“, sagt Nguyen Ngoc Hung, Inhaber des chinesischen Restaurants Phuong Anh am Marktplatz. Bei ihnen habe es bisher keine Diskussionen um die Registrierungszettel gegeben. So berichtet es auch Dionysios Gkoris, der das griechische Restaurant „Platon“ an der Hafenstraße betreibt. „Die Leute gehen locker mit den neuen Regeln um“, sagt er. Von einem Gast, der sich nicht an die Regeln halten wollte, könne er nicht berichten.