Amtsgericht Mindeststrafe für Vergewaltiger
Das Amtsgericht Haldensleben hat einen 38-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Er erhielt zwei Jahre auf Bewährung.
Haldensleben l Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen 38-Jährigen aus dem Altkreis Wolmirstedt. Er hatte sich vor dem Schöffengericht in Haldensleben wegen Vergewaltigung verantworten müssen.
Während einer Faschingsfeier am 11. November 2018 war der Angeklagte Thomas B. mit seiner Ehefrau Martina in Streit geraten und hatte ihr eine Affäre mit einem anderen Mann unterstell. Auch während der Heimfahrt habe sich das Paar weiter gestritten, sagte ein Zeuge, der die Eheleute nach Hause gefahren hatte, vor Gericht aus.
Im Haus hatte der Angeklagte dann seiner Frau das Handy abgenommen und sie im Badezimmer eingeschlossen. Nachdem er das Handy auf mögliche Beweise für eine Affäre kontrolliert hatte, ließ er seine Frau aus dem Badezimmer, packte ihre Koffer und setzte sie vor die Tür. Zudem rief er einen Bekannten der Frau, von dem Thomas B. annahm, dass er der Liebhaber seiner Frau sei, an und sagte ihm, er könne „sie jetzt abholen“. Doch niemand kam. „Ich hätte ja gar nicht gewusst, wo ich hin sollte. Ich kannte ja Martina kaum, wusste nicht, wo sie wohnte. Und ich hatte auch kein Verhältnis mit ihr“, gab der vermeintliche Liebhaber Christian R. als Zeuge vor Gericht an.
Irgendwann in der Tatnacht ließ Thomas B. seine Frau wieder ins Haus. Die ging ins Schlafzimmer, um zu schlafen. „Plötzlich kam mein Mann, zog sich die Hose herunter, kniete sich neben meinen Kopf und steckte mir sein Glied in den Mund mit den Worten ,wenn du mir einen bläst, ist alles wieder gut‘“, berichtete die Zeugin. Dagegen hatte sich die Frau gewehrt, und als ihr Mann noch einmal sein Glied in ihren Mund steckte, kniff sie ihm in die Hoden und stieß ihn weg, damit er von ihr abließ.
Doch erst zu Weihnachten, nach dem sich Martina B. ihren Eltern offenbart hatte, zeigte sie ihren Mann an. Weil sie aber das Gerede und Getratsche in ihrem Umfeld belastete, zog sie die Anzeige später wieder zurück. „Ich möchte einfach Ruhe haben, der Vorfall belastet mich sehr“, erklärte sie dazu vor Gericht.
„Aber so beendet man ein Strafverfahren nicht“, machte Richter Heimo Petersen deutlich. Eine Vergewaltigung, auch wenn wie in diesem Fall eher am unteren Teil der Skala angesiedelt, sei ein Verbrechen und werde als ein sogenanntes Offizialdelikt daher auch weiter verfolgt, so Petersen weiter.
Der Angeklagte behauptete, dass der Vorfall frei erfunden wäre, seine Noch-Ehefrau – das Paar lebt inzwischen in Trennung – wolle „ihm eins auswischen“. Auch sein Verteidiger vermutete Übertreibung und forderte einen Freispruch, weil der überzeugende Nachweis fehlen würde, dass die Tat so stattgefunden habe.
Für das Schöffengericht stand jedoch fest, dass sich die Tat genauso abgespielt habe, wie es von Martina B. geschildert wurde. „Die Aussage des Opfers reicht mir hier völlig aus“, sagte Petersen in der Urteilsbegründung. Er hielt dem Angeklagten eine krankhafte Persönlichkeit vor, die von pathologischer Eifersucht geprägt sei, und riet ihm, sich professionelle Hilfe zu holen. Von einem erwachsenen Mann hätte er erwartet, die Tat zuzugeben, meinte der Richter. Zumal er dem Angeklagten in diesem Punkt schon eine „goldene Brücke“ gebaut hatte.
Doch weil Thomas B. schwieg, folgte das Schöffengericht der Staatsanwaltschaft, welche die Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung forderte. Im Falle eines Geständnisses hätte die Staatsanwaltschaft maximal sechs Monate gefordert, teilte sie mit.