Rathaus-Streit Blenkles Eil-Antrag scheitert vor Gericht
Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle bleibt suspendiert. Ihren Eil-Antrag dagegen hat das Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen.
Haldensleben l Den Eil-Antrag, den Haldenslebens vorläufig suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) gegen ihre Amtsenthebung gestellt hatte, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg am heutigen Dienstag abgelehnt. Wie Christoph Zieger von der Pressestelle des Gerichtes der Volksstimme mitteilt, sei das Disziplinargericht am Verwaltungsgericht Magdeburg in einem schriftlichen Verfahren vor allem zu besagtem Urteil gekommen, weil Blenkle mit ihrem Amt als Bürgermeisterin eine hohe Stellung in der Verwaltung einnimmt. "Aufgrund der hierarchischen Stellung der Bürgermeisterin als Chefin der Verwaltung, so das Gericht, sei das Potential der Dienstbeeinträchtigung (...) um ein vielfaches höher als bei einem unterstufigen Beamten", erläutert Zieger die Urteilsbegründung. "Da bereits zahlreiche dienstliche Dateien auf dem Dienstcomputer der Antragstellerin gelöscht waren und Akten verschwunden seien, bestehe die Gefahr der wesentlichen Beeinträchtigung der weiteren straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen", zitierte Zieger den Richter.
Die Suspendierung von Regina Blenkle hatte der Haldensleber Stadtrat am 2. Februar mehrheitlich beschlossen. Den Hintergrund bildete unter anderem ein seit Monaten laufendes Disziplinarverfahren. Unter anderem soll Blenkle Beschlüsse des Stadtrates nicht umgesetzt und gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen haben. "Der Stadtrat hat die Suspendierung zusätzlich darauf gestützt, dass durch den Verbleib der Antragstellerin im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt werden würden. Dabei stehe die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis", erklärte Christoph Zieger. Dieser Begründung des Stadtrates ist das Gericht mit seinem heutigen Urteil nun offenbar gefolgt. Es habe jedoch ausdrücklich offen gelassen, so Zieger, ob die zahlreichen disziplinarrechtlich relevanten Dienstverstöße tatsächlich vorliegen. Dies müsse im anhängigen Disziplinarverfahren geklärt werden.
Gegen die Entscheidung könne Regina Blenkle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen, so Zieger. Sie selbst war am Dienstag für die Volksstimme nicht zu erreichen. Der Anwalt des Haldensleber Stadtrates, Christian Rasch, wollte sich unterdessen mit Blick auf das noch laufende Disziplinarverfahren und den Umstand, dass es sich bei der Causa Blenkle um eine Personalangelegenheit handelt, nicht zu dem Urteil und den Folgen äußern.