Rathausstreit Blenkle bleibt suspendiert
Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) bleibt suspendiert. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg.
Haldensleben (jk) l Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat die Beschwerde von Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle gegen ihre Suspendierung zurückgewiesen. Der zuständige Senat sieht das Verhaltnis zwischen der Bürgermeisterin und dem Stadtrat als derart belastet an, dass die Rücknahme der Suspendierung eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes in der Stadtverwaltung zur Folge hätte. Gegen diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann Regina Blenkle kein Rechtsmittel mehr einlegen. "Wir haben letztinstanzlich entschieden", erklärt dazu der stellvertretende Pressesprecher des OVG, Lars Bechler.
Der Haldensleber Stadtrat hatte die Suspendierung Blenkles am 2. Februar mehrheitlich beschlossen. Hintergrund ist unter anderem ein seit Monaten laufendes Disziplinarverfahren, weil die Bürgermeisterin beispielsweise Beschlüsse des Stadtrates nicht umgesetzt und gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen haben soll. Ein Eil-Antrag, den Regina Blenkle gegen ihre vorläufige Suspendierung gestellt hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Magdeburg im April abgelehnt. Dagegen legte die Bürgermeisterin Beschwerde beim OVG ein.