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Geld Straßenreinigung: Gebühren sinken

Die Gebühren für die Straßenreinigung in Haldensleben werden neu kalkuliert. Unterm Strich könnte dabei eine Senkung herauskommen.

Von Jens Kusian 30.10.2015, 00:01

Haldensleben l Künftig darf die Stadt Haldensleben nicht mehr für jede Leistung, die im Zusammenhang mit der Straßenreinigung steht, Gebühren erheben. Dazu zählen der Winterdienst und die Reinigung der Straßeneinläufe. „Grundlage dafür ist eine Konkretisierung des Landesstraßengesetzes, wonach diese Maßnahmen nicht mehr länger Bestandteil der Gebührenkalkulation sein dürfen“, erklärt Stadtpressesprecher Lutz Zimmermann dazu. Daher ist eine Neukalkulation notwendig.

Bislang wurden sowohl der Winterdienst als auch die Reinigung der rund 2450 Straßeneinläufe im Stadtgebiet inklusive der Ortsteile über die Straßenreinigungsgebühren gedeckt. Dafür sind gebührenfähige Kosten in Höhe von 122 325 Euro (Winterdienst) beziehungsweise knapp 12 000 Euro für die Reinigung der Gullys angefallen. Ohne diese Leistungen belaufen sich die gebührenfähigen Kosten pro Jahr künftig auf insgesamt rund 334 000 Euro. Davon entfallen 144 075 Euro auf die maschinelle Straßenreinigung sowie knapp 189 750 Euro auf die aufwendige Handreinigung/Papierkorbentleerung.

Zudem wurde die zur Berechnung der Kosten anfallenden Grundstücks-Frontmeterzahl genau ausgemetert. „Wir kamen dabei für das Stadtgebiet und die Ortsteile auf insgesamt knapp 160 Kilometer“, sagt Zimmermann. Werden die Gesamtkosten durch die Zahl der Frontmeter geteilt, so kostet ein Frontmeter Straßenreinigung – unabhängig von der Reinigungsklasse – 2,10 Euro.

Nach Reinigungsklassen geordnet sollen künftig folgende Gebühren pro Jahr fällig werden: Reinigungsklasse I – Reinigung mindestens einmal wöchentlich durch den Stadthof – 2,04 Euro/Frontmeter (bisher 2,64 Euro); Reinigungsklasse II – mindestens zwei Mal pro Woche – 2,43 Euro (3,00 Euro); Reinigungsklasse III – mindestens drei Mal pro Woche – 2,82 Euro (3,36 Euro) und Reinigungsklasse IV – mindestens einmal in jeder zweiten Woche – 1,02 Euro (1,32 Euro).

„Natürlich wird der Winterdienst weiter gewährleistet, auch wenn er kalkulatorisch nicht mehr in den Gebühren enthalten ist“, versichert Lutz Zimmermann. „Allerdings ist der Winterdienst eine freiwillige und keine Pflichtaufgabe der Stadt“, ergänzt er. Die höheren Kosten, die der Stadt durch die neue Gebührenkalkulation entstehen, werden über den städtischen Haushalt finanziert.

Die neue Gebührensatzung und die damit in Zusammenhang stehende Straßenreinigungssatzung werden in den kommenden Wochen von den Fachausschüssen des Stadtrats behandelt. Zur nächsten Stadtratssitzung am 3. Dezember sollen beide Satzungen verabschiedet werden.

Die aktuell geltenden Satzungen zur Straßenreinigung und zu den Straßenreinigungsgebühren inklusive der Straßenverzeichnisse nach Reinigungsklassen sind auf der Internetseite der Stadt Haldensleben im Satzungsarchiv auf www.haldensleben.de zu finden.