Tempolimit auf der B 107 bei Sanssouci stößt auf Kritik Das Einschalten der Warnblinkanlage ist nur an Schulbushaltestellen erlaubt
Havelberg (ans) l "Ein Bus darf nur an einer Schulbushaltestelle die Warnblinkanlage einschalten. Und davon gibt es im Landkreis Stendal lediglich eine einzige vor dem Gymnasium in Tangermünde." Darüber berichtete Werner Wuttke im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde auf der Bundesstraße 107 zwischen Havelberg und Sandau am Volksstimme-Telefon. Weil in Höhe Sanssouci ein Schulkind ein- und aussteigt, wurde das Tempolimit vom Straßenverkehrsamt an der Haltestelle dort vorgenommen (wir berichteten). Das stößt auf Kritik. Leser verweisen auf die Pflicht des Langsamfahrens, wenn ein Bus an einer Haltestelle steht.
Für das Einschalten der Warnblinker gibt es nur die Erlaubnis, wenn die Haltestelle mit einer gelbroten Banderole am Mast gekennzeichnet ist, erklärte Werner Wuttke. Der Sandauer kennt sich aus, war viele Jahre bei Altmark Bus für die Haltestellen zuständig. Von generell Tempo 70 für einen zweimaligen Busstopp montags bis freitags hält auch er nichts. Das einfachste wäre wohl, die Haltestelle als Schulbusstopp zu kennzeichnen. Doch so einfach geht das nicht, da gibt es noch mehr Kriterien, die einzuhalten wären, sagte der Leiter des Revierkommissariats Havelberg Ralf Würpel gestern auf Nachfrage. Das Straßenverkehrsamt müsste zustimmen. Tempo 70 würde jedoch auf jeden Fall bleiben.
Hält ein Bus an einer normalen Haltestelle, können Kraftfahrer vorbeifahren, wenn der Gegenverkehr es zulässt. Die Geschwindigkeit ist so anzupassen, dass erhöhte Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft gewährleistet sind.
Dass die Schilder wieder verschwinden, ist eher unwahrscheinlich, auch wenn so mancher sich das wünscht. In Gesprächen gab es zum Beispiel auch den Vorschlag, das Tempolimit zeitlich und auf die Wochentage zu begrenzen.