Havelberg l Erst wisse niemand im Sozialministerium in Magdeburg etwas von einem Antrag der Johanniter für die Erlaubnis einer Nebenbetriebsstätte als Voraussetzung für eine Portalklinik in Havelberg. Dann findet eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Kreistages statt. Kurz danach ist aus dem Sozialministerium zu erfahren, dass es die Portalklinik ablehnt.
„Die Idee einer Portalklinik ist nicht neu, die wird seitens der Johanniter seit mehreren Monaten vorgebracht. Sie ist von den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und auch vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mehrfach als nicht umsetzbar abgelehnt worden. Die Johanniter wurden zur Nachbesserung aufgefordert und ein Konzept für ein MVZ mit Betten erbeten. Dies ist nicht erfolgt“, heißt es von Seiten der Pressestelle. Und weiter: „Vielmehr wird der alte Vorschlag erneuert.“
Die Johanniter hätten am 24. November 2020 einen Brief an das Ministerium gesandt, in dem sie verschiedene Sachverhalte ansprechen, darunter auch die Errichtung von Nebenbetriebsstätten (Portalkliniken) in Havelberg und Genthin. „Tatsächlich sind Nebenbetriebsstätten in der Krankenhausplanung nicht vorgesehen. Was ein Krankenhaus ist, ist im fünften Buch Sozialgesetzbuch und im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes eindeutig geregelt. Dieser Definition können die beantragten Nebenbetriebsstätten nicht gerecht werden. Sie können auch keine unselbständigen Betriebsteile des Krankenhauses Stendal sein. Damit sind sie nicht genehmigungsfähig.“ Das sei den Johannitern in mehreren Beratungen mitgeteilt worden. Deshalb sei der Geschäftsführer der Akutkrankenhäuser der Johanniter GmbH Dr. Thomas Krössin bereits Ende des dritten Quartals 2020 gebeten worden, als Alternative die Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums MVZ mit kurzfristiger Unterbringungsmöglichkeit für einige wenige Patienten zu prüfen. Das Ministerium weiter: „Dazu wurde nichts vorgelegt. Es wird daher in dieser Woche ein ablehnendes Schreiben ergehen.“