Aufs Auto angewiesene Bahnkunden werden in Glöwen zusätzlich zur Kasse gebeten Schilder der Bahn stiften große Verwirrung
Zum Bahnfahrpreis kann für Bahnpendler am Bahnhof Glöwen ganz schnell mal ein "Aufschlag" hinzukommen. Denn die Bundespolizei schickt ihnen für angebliche Ordnungswidrigkeiten einen Verwarngeldbescheid nach Hause.
Glöwen/Havelberg l Für Aufreger am Bahnhof Glöwen sorgen seit einiger Zeit regelrechte Abzockmethoden der Deutschen Bahn und der Bundespolizei gegenüber Bahnkunden. Vor allem sind es die für den Weg bis zum Bahnhof auf das Auto angewiesenen Pendler - sowohl aus dem Glöwener Umfeld als auch aus dem Havelberger Raum -, denen lediglich dafür, dass sie mit dem Pkw auf das Bahnhofsgelände gefahren sind, ein Verwarngeldbescheid von der Bußgeldstelle der Bundespolizei ins Haus flattert.
So soll ein Havelberger (der Name ist der Redaktion bekannt) für eine solche von Beamten der Bundespolizei angeblich am 31. Oktober 2011 festgestellte Ordnungswidrigkeit jetzt 15 Euro Strafe bezahlen. "Das ist für mich wirklich nicht mehr nachvollziehbar", meinte dieser. Denn der Verwarngeldbescheid ist erst am 3. April 2012 - also fünf Monate nach dem vermeintlichen Vergehen (!) - von der Bußgeldstelle ausgestellt worden.
Wie bereits bemerkt, handelt es sich nicht um einen Parkverstoß, der am Bahnhof allerdings auch begangen werden kann. Jedoch ist das Verbotszeichen, das diesen Bereich sperrt - von der Zufahrt aus ganz rechts -, wirklich nicht zu übersehen.
Als gesetzliche Grundlage für die gebührenpflichtige Verwarnung nennt die Bußgeldstelle der Bundespolizei den Paragraphen 64 b, Absatz 2, der Eisenbahn- und Betriebsordnung (EBO). Darin heißt es: "Ordnungswidrig ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage ... insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt."
Zwei von der Bahn aufgestellte Hinweisschilder - eines davon steht direkt an der Bahnhofszufahrt am Rondell (Foto), das zweite befindet sich am alten Bahnhofsgebäude direkt an der Zufahrt zu einer größeren unbefestigten Freifläche hinter dem Haus - sind der Hauptgrund allen Übels. "Unfallgefahr - Betreten für Unbefugte verboten" und "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut - Bahnanlage" steht auf ihnen. Was Fragen aufwirft: Wer ist im Sinne dieses Hinweisschildes denn ein Unbefugter? (Wenn es Bahnkunden nicht sind, müssten sie auch ihre Fahrzeuge auf Flächen am Bahnhof abstellen können, wo dieses nicht durch ein Parkverbotszeichen untersagt wird.) Wer darf hier eigentlich überhaupt passieren - ganz genau genommen? Und was ist mit "Unfallgefahr" am Bahnhof Glöwen gemeint? Schnee und Eis? Oder mehr?
Andererseits macht es sich die Bahn mit diesen Hinweisen natürlich sehr einfach, sich im Winter als Eigentümer von Straßen und Wegen am Glöwener Bahnhof von der Räum- und Streupflicht zu entbinden. Das lässt den Eindruck entstehen, dass die Deutsche Bahn absolut kein Interesse an ihren Fahrgästen hat, sonst würde sie die Zuwegungen bis hin zum Bahnsteig besser in Ordnung halten.
Doch zurück zur angeblichen Ordnungswidrigkeit. "Wenn ich das Hinweisschild am Rondell als Polizist richtig interpretiere, dann darf von diesem an weder ein Fußgänger noch ein Fahrzeug seinen Weg zum Bahnhof fortsetzen. Es sei denn, es besteht eine Sondergenehmigung", erklärt der Leiter des Havelberger Revierkommissariats, Polizei-Hauptkommissar Ralf Würpel, auf Nachfrage. Selbst der Linienbus müsste vor dem Schild seine Fahrt zum Bahnhof beenden, weil er sonst unbefugt auf eine Bahnanlage fahre.
Aus polizeilicher Sicht für den Bahnhof Glöwen zuständig ist der Bundespolizei-Einsatzabschnitt Wittenberge. Die Brisanz des Themas erkennend, verwies der diensthabende Beamte im Gespräch mit der Volksstimme jedoch lediglich "auf die Widerspruchsmöglichkeit bei einem Verwarngeldbescheid" und für weitere Informationen an die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Berlin. Hier erklärte Pressesprecher Jens Schepansky, dass er die Angelegenheit recherchieren und sich um Klärung bemühen werde.
Ähnlich reagierte Burkhard Ahlert, Sprecher der Deutschen Bahn AG in Berlin. Bevor er sich zu dem Thema äußern könne, müsse er sich erst einmal mit den Gegebenheiten auf dem Bahnhof Glöwen vertraut machen. Auch er sicherte zu, der Volksstimme eine Antwort zukommen zu lassen.
Fakt ist und bleibt: Zumindest ein Hinweisschild der Deutschen Bahn ist am Glöwener Bahnhof völlig falsch am Platz.