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Rat legt Leitfaden fest Apenburg-Winterfeld: Pro Gemarkung maximal 2 Prozent Landwirtschaftsfläche für Photovoltaik

Nach langem Ringen hat der Apenburg-Winterfelder Rat jetzt einen Leitfaden für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde beschlossen. Dieser gilt als Richtschnur für die Genehmigung solcher Bauvorhaben.

Von Walter Mogk 16.12.2021, 05:00
Ein Zaun als Abgrenzung wie beim bestehenden Apenburger Solarpark reicht für zukünftige Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flecken Apenburg-Winterfeld nicht aus. Gefordert wird eine drei Meter breite und ebenso hohe Hecke als Sichtschutz.
Ein Zaun als Abgrenzung wie beim bestehenden Apenburger Solarpark reicht für zukünftige Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flecken Apenburg-Winterfeld nicht aus. Gefordert wird eine drei Meter breite und ebenso hohe Hecke als Sichtschutz. Foto: Walter Mogk

Recklingen - Anfragen nach der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Auch dem Flecken Apenburg-Winterfeld liegen bereits mehrere Interessensbekundungen von Investoren vor, die unter anderem bei Apenburg und Altensalzwedel solche Anlagen bauen wollen (Volksstimme berichtete). Doch einen Wildwuchs will die Gemeinde nicht dulden und hat sich daher nach langer Diskussion auf einen Kriterienkatalog geeinigt, in dem die Bedingungen für eine Genehmigung seitens des Rates festgelegt sind.