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  7. Für Kezhias Mörder ist U-Haft beendet - Neuaufnahme des Verfahrens vom Tisch

BGH beschließt Neuaufnahme des Verfahrens vom Tisch: Für Kezhias Mörder ist U-Haft beendet

Das Urteil gegen den Klötzer, der im März 2023 seine 19-jährige Geliebte Kezhia H. getötet hat, ist rechtskräftig. Welche Folgen das für den Täter hat.

Von Gesine Biermann Aktualisiert: 03.07.2024, 18:49
 Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Burg schließt eine Zelle auf.  Mörder Tino B. wird die Haftanstalt  auf lange Zeit nicht verlassen.
Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Burg schließt eine Zelle auf. Mörder Tino B. wird die Haftanstalt auf lange Zeit nicht verlassen. Foto: picture alliance / dpa

Klötze/Leipzig/Burg. - Am 29. Januar wurde der Klötzer Tino B. vom Landgericht wegen Mordes an seiner 19-jährigen Geliebten Kezhia H. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 45-Jährige die junge Frau heimtückisch erstochen hatte. Die Verteidigung hatte daraufhin Revision eingelegt.