BGH beschließt Neuaufnahme des Verfahrens vom Tisch: Für Kezhias Mörder ist U-Haft beendet
Das Urteil gegen den Klötzer, der im März 2023 seine 19-jährige Geliebte Kezhia H. getötet hat, ist rechtskräftig. Welche Folgen das für den Täter hat.
Aktualisiert: 03.07.2024, 18:49
Klötze/Leipzig/Burg. - Am 29. Januar wurde der Klötzer Tino B. vom Landgericht wegen Mordes an seiner 19-jährigen Geliebten Kezhia H. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 45-Jährige die junge Frau heimtückisch erstochen hatte. Die Verteidigung hatte daraufhin Revision eingelegt.