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  7. Oberverwaltungsgericht hat entschieden: So lautet Urteil für Beamten

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt So urteilten die Richter über den Beamten Ulf D.

Er war jahrelang auch dienstlich ohne Führerschein unterwegs und mehrfach betrunken am Steuer. Die Stadt Klötze wollte Amtsleiter Ulf D. kündigen, scheiterte aber an dessen Beamtenstatus. So urteilte jetzt das Oberverwaltungsgersicht.

Von Gesine Biermann Aktualisiert: 20.03.2025, 18:40
Das Urteil im Prozess gegen Ulf D. am Oberverwaltungsgericht ist gefallen.
Das Urteil im Prozess gegen Ulf D. am Oberverwaltungsgericht ist gefallen. Foto: Gesine Biermann

Klötze/Magdeburg - Vor sechs Jahren, Anfang 2019, war Amtsleiter Ulf D. nach mehreren schwerwiegenden Dienstverstößen suspendiert worden. Seither erhielt er von der Stadt Klötze Monat für Monat mehrere tausend Euro Gehalt, ohne dafür zu arbeiten. Eine Kündigung war nicht möglich. D. ist Beamter, genießt dadurch besonderen Schutz. Die Stadt klagte auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Nun ist das letzte Wort in der letzten Instanz gesprochen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts entschied am Donnerstag darüber, ob die Stadt ihn kündigen kann, oder ob er an seinen Arbeitsplatz zurückkehren darf.