Kezhia-Prozess Vorwurf: Mord mit dem Merkmal der Heimtücke
Im Prozess gegen 42-Jährigen aus Klötze,der die 19-jährige Kezhia H. ermordet haben soll sin 15 Verhandlungstage angesetzt . Dem Angeklagten droht lebenslange Haft.
Klötze (vs) - Im Mordprozess gegen Tino B. aus Klötze vor dem Landgericht in Stendal sind 15 Verhandlungstage angesetzt. Zum Auftakt am 19. September ab 9 Uhr werden noch keine Zeugen gehört. Die Anklage gegen den 42-jährigen Mann, der für den Tod von Kezhia H. verantwortlich sein soll, ist am 22. August zugelassen worden. Ein Urteil wird nach jetzigem Stand am 22. Dezember erwartet. Aufgrund der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft Stendal ein Mordmotiv als gegeben an.
In einem Lieferwagen soll der 42-Jährige am Tag des Verschwindens der 19-Jährigen mit ihr in einen Wald zwischen Hoitlingen und Jembke gefahren sein. Dort sei es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. In dessen Verlauf oder unmittelbar danach soll der Angeklagte sein Opfer brutal getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 19-Jährige infolge der Verletzungen an Herzkreislaufversagen und Blutverlust verstarb, teilt das Landgericht Stendal mit.
Leiche verbrannt
Die Spur hatte die Ermittler auch zu einer Müllhalde in Jeggau geführt. Dort soll die Leiche abgelegt worden sein, ehe der Täter sie am 7. März nahe bei Bahrdorf verbrannte und die Überreste vergrub.
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, droht dem Angeklagten lebenslange Haft. „Sollte die Kammer auf Totschlag erkennen, liegt der Strafrahmen zwischen 5 und 15 Jahren“, informiert das Landgericht.
Der Angeklagte wird von einer Wahlverteidigerin aus Gardelegen und einer Rechtsanwältin aus Leipzig als Pflichtverteidigerin vertreten, teilt das Landgericht mit .
Die Mutter der Getöteten tritt als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt ist Holger Stahlknecht aus Magdeburg. Der ehemalige CDU-Innenminister hatte im Gespräch mit der Volksstimme geäußert, die Auffassung der Staatsanwaltschaft im vollen Umfang zu teilen. Nach der ihm vorliegenden Aktenlage sei von „Mord mit dem Merkmal der Heimtücke auszugehen“. Der Angeklagte habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Was ihn zu der Tat getrieben habe, könne daher erst im Prozess erörtert werden.