Einschulung 2018 9-Punkte-Plan für kleinere Klassen
Um Grundschulen in Magdeburg zu entlasten, sollen Schuleinzugsbereiche geändert und zwei leerstehende Schulgebäude reaktiviert werden.
Magdeburg l Durchschnittlich 22 Kinder pro Klasse – das ist laut aktueller Zahlen der Stadtverwaltung Magdeburg für das Einschulungsjahr 2018/19 zwar das Ziel, aber nicht zu schaffen. Jedenfalls nicht, wenn sich nicht einiges ändert.
Nach aktuellem Stand werden zwei Drittel der ersten Klassen des Schuljahres 2018/19 mehr als 22 Schüler pro Klasse haben. Im Bildungsausschuss haben nun am Dienstag mehrere Stadträte Vorschläge erarbeitet, um für Entlastung zu sorgen.
Eine Liste von neun Punkten ist dabei entstanden. Diese soll als Prüfantrag in den Stadtrat am 14. September 2017 eingebracht werden. Unter Berücksichtigung aller Zahlen und Vorschläge obliegt es dann der Verwaltung, eine beschlussfähige Drucksache für den Stadtrat daraus zu machen. Das Thema in die Sitzung des Stadtrates am 17. August einzubringen, sei nicht mehr möglich gewesen, berichtete Ausschussvorsitzender Bernd Heynemann.
Und das sind die Vorschläge, die im Bildungsausschuss zusammengetragen wurden:
1. Rothensee
In der Grundschule Rothensee sind zwei Eingangsklassen zu bilden.
2. Umfassungweg, Nordpark, Moldenstraße
Die Schulbezirke der Grundschulen Am Umfassungsweg und Im Nordpark werden neu zugeschnitten. Bis zum August 2018 sind die baulichen Voraussetzungen für eine weitere Eingangsklasse in der Grundschule Im Nordpark und die Voraussetzungen für die Nutzung der leerstehenden Schule an der Moldenstraße (ehemals „Anne Frank“) zu schaffen. Das hätte nicht nur den Vorteil, dass die Grundschule Am Umfassungsweg entlastet werden würde, auch die Zahl ausländischer Kinder pro Schule würde sich so vielleicht etwas besser verteilen.
3.Begrenzte Anzahl an Migranten
An dieser Stelle setzt auch Punkt drei des Prüfantrages an. Bei den Schülerzuweisungen durch die Stadt Magdeburg soll nicht nur eine Zahl von 22 Kindern pro Klasse eingehalten werden, es sollen auch nicht mehr als 20 Prozent ausländische Kinder pro Klasse unterrichtet werden. Zu berücksichtigen sei auch die Zahl der Verweiler, die in den erwarteten Einschülerzahlen noch nicht einberechnet wurde.
4. Container an der Klosterwuhne
Zur Lösung der Überbelegung an der Grundschule An der Klosterwuhne wird die Verwaltung beauftragt, zunächst ein oder zwei Klassenräume als Container aufzustellen.
5. Keine Zusammenlegung in Sudenburg
Eine Zusammenlegung höherer Klassen zur Lösung der Platzprobleme in der Grundschule Friedenshöhe, wie es die Stadtverwaltung Magdeburg in einer Information an den Stadtrat in Erwägung zog, wird abgelehnt. Stattdessen soll zur Bildung einer dritten Eingangsklasse auf dem Schulhof ein angemieteter Container aufgestellt werden.
6. Umgehender Baubeginn
Dauerhaft gelöst werden die Probleme u. a. in Ottersleben und Lemsdorf nur durch die vom Stadtrat Magdeburg beschlossenen Schulneubauten in Ottersleben und Brückfeld. Damit sei umgehend zu beginnen.
7. Reaktivierung der Brecht-Schule
Die Schulbezirke der Grundschulen Am Hopfengarten, Leipziger Straße und Lindenhof werden neu zugeschnitten. Bis August 2018 sind die Voraussetzungen für die Nutzung der leerstehenden Grundschule „Bertolt Brecht“ (ehemals Domgymnasium) zu schaffen. Diese Schule werde ohnehin hergerichtet, weil dort die Ernst-Wille-Schule einziehen soll. Hier müsse abgewogen werden.
8. Schulbezirk-Änderung im Westen
Die Schulbezirke der Grundschulen Schmeilstraße, Diesdorf und Am Grenzweg sollen neu zugeschnitten werden. In der 1997 neu gebauten Grundschule Am Grenzweg werden die Unterrichtsräume zweckentsprechend verwendet. Es wird eine vierte Eingangsklasse gebildet. Hier plant der Bildungsausschuss für die nächste Sitzung eine Besichtigung der Räume. Die Grundschule war ursprünglich vierzügig geplant worden.
9. Horträume als Klassenräume
Eine gemeinsame Nutzung von Räumen für den Grundschul- und Hortbetrieb (Doppelnutzung) ist bei Schulen im Bestand zu minimieren und bei den Neubauten gänzlich zu vermeiden. In Einzelfällen (u. a. GS Schmeilstraße) ist zu prüfen, ob Rückführungen von Räumen, die für Horte oder zur Nutzung als Sekundarschule zur Verfügung gestellt wurden, an die jeweilige Grundschule möglich sind.