Tarifverhandlung Ärzteverband und Magdeburger Klinikum streiten vor Gericht
Der Streit um einen Tarifvertrag zwischen dem Ärzteverband Marburger Bund und dem städtischen Klinikum Magdeburg landet nun vor Gericht.
Magdeburg.
Der Tarifstreit zwischen dem Ärzteverband Marburger Bund und dem städtischen Klinikum Magdeburg landet vor Gericht. Der Marburger Bund hat bereits Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wie Andrea Huth, Geschäftsführerin des Landesverbandes, auf Nachfrage erklärte. Noch im Mai 2021 soll es zu einem ersten Gütetermin kommen.
In dem Streit geht es um Tarifverhandlungen, die im Sommer 2020 geführt worden waren. Die Einigung sah eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,5 Prozent für das Jahr 2020 vor – rückwirkend zum 1. Januar 2020. Für das Jahr 2021 war eine Erhöhung um 2,2 Prozent vereinbart worden. Zum 1. Januar 2022 sollte der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern gelten.
Der Aufsichtsrat des städtischen Klinikums hatte im Februar 2021 zwar der Gehaltsanpassung für die Jahre 2020 und 2021 zugestimmt, den Tarifübergang allerdings abgelehnt. „Unter Aspekten des Erhalts des Hauses und der Wirtschaftlichkeit“ habe der Aufsichtsrat dem Übergang nicht zustimmen können, hatte Aufsichtsratsvorsitzende Simone Borris der Volksstimme auf Nachfrage damals erklärt. Das Klinikum würde sonst „in finanzielle Schieflage geraten“.
Unterschiedliche rechtliche Auffassungen
Dem widerspricht der Marburger Bund und beharrt darauf, dass der ausgehandelte Tarifvertrag gültig und entsprechend umzusetzen sei. Für das verhandelte Paket hätten die Ärzte eine ganze Reihe von Zugeständnissen gemacht. So hätten sie beispielsweise auf eine Begrenzung auf vier Bereitschaftsdienste im Monat, zwei freie Wochenenden pro Monat oder Regelungen für das Holen aus dem Frei verzichtet, sagt Huth. Eine Erklärungsfrist zum ausgehandelten Tarifvertrag sei zudem bereits im November 2020 ausgelaufen, ohne dass es seitens des Klinikums eine Erklärung oder eine Fristverlängerung gegeben habe. Erneute Verhandlungen lehnt der Ärzteverband ab, da für ihn klar ist, dass die geschlossene Einigung gültig ist. Klinik-Leitung und Aufsichtsrat sehen dies anders, es gebe keinen rechtsgültigen Vertrag.
Von dem Gütetermin vor Gericht erhofft sich der Marburger Bund einen ersten Hinweis darauf, in welche Richtung das Gericht tendiere. Möglich ist jedoch auch ein langer Rechtsstreit.