Cannabis Magdeburger Absage an legales Kiffen
In der Debatte um eine legale Abgabestelle für Cannabis in Magdeburg sieht die Stadt die Entscheidungshoheit auf Bundesebene.
Magdeburg l Nicht zuständig! So kann die Stellungnahme des Rathauses auf einen Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke/Future zusammengefasst werden, der im Februar 2018 in den Stadtrat eingebracht wurde. Die Fraktionsmitglieder Dennis Jannack, Jenny Schulz, René Hempel und Chris Scheunchen wollen versuchen, das legale „Kiffen“ (Konsumieren, meist rauchen von Cannabisprodukten) in Magdeburg auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister sollte beauftragt werden, auszuloten, unter welchen Bedingungen eine legale Abgabestelle für Cannabisprodukte als Modellprojekt in Magdeburg eingerichtet werden könnte. Dieser Prüfauftrag an den OB war erst einmal ganz allgemein gehalten.
In der Stellungnahme durch das Rathaus, genauer durch das Sozialdezernat, wird dem Stadtrat allerdings gleich die Zuständigkeit in der Sache komplett abgesprochen. Die Begründung: Es liege allein in der Hoheit des Bundesgesetzgebers und somit „nicht in der Kompetenz einzelner Stadträte“, den Genuss beziehungsweise die Abgabe von Cannabis zu legalisieren und Abgabestellen einzurichten, so Sozialbeigeordnete Simone Borris. Sollte eine Kommune, etwa die Stadt Magdeburg, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Einrichtung einer Abgabestelle für Cannabis stellen, würde es sich dann um eine Aufgabe handeln, die die Stadt Magdeburg im sogenannten „übertragenen Wirkungskreis“ wahrnehme.
Gemeint ist damit, dass die Stadt den Auftrag von einer übergeordneten Behörde bekommen würde. Der Stadtrat hätte in dieser Sache keine Beschlusskompetenz und kein allgemeinpolitisches Mandat, um für die Interessen potenzieller Cannabis-Konsumenten einzutreten. Die juristische Folge: Der Stadtrat könne somit den OB nicht beauftragen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Klappe zu, so die Auffassung der städtischen Sozialbehörde. Der Stadtrat ist raus!
Nicht ganz, wie Beispiele aus deutschen Städten zeigen. So hat sich beispielsweise der Stadtrat von Düsseldorf 2015 mehrheitlich für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen und eine Lenkungsgruppe „Sucht“, in der Stadträte, Verwaltung und Vertreter von Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten, gegründet. Anschließend fand man mit der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität einen Partner, der das Modellprojekt „Legale Abgabestelle“ wissenschaftlich begleitete. Man musste einen Wissenschafts-Partner finden, da das Bundesinstitut BfArM legale Abgabestellen von Cannabis nur genehmigt, wenn sie einem wissenschaftlichen Zweck dienen und ethisch vertretbar seien.
Damit ist die Hürde für Genehmigungen sehr hoch gelegt, und tatsächlich wurde bis jetzt kein entsprechender Antrag, etwa aus Berlin, Münster und Düsseldorf, vom BfArM genehmigt. Denn grundsätzlich gilt: Handel und Konsum von Cannabis ist illegal, nur für Schmerzpatienten dürfen Ärzte seit 2017 Cannabis „verschreiben“. Zwar wird der Besitz und Konsum von Kleinstmengen von der Polizei meist nicht mehr verfolgt, am grundsätzlichen Verbot durch das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BTM) ändert das aber nichts.
Ob und wann das strikte Cannabis-Verbot fallen könnte, ist offen. Allerdings gibt es Bestrebungen der Linken und der FDP im Bundestag, das Verbot zu verhandeln oder sogar zu kippen. Und der Bund Deutscher Kriminalbeamter, immerhin eine Interessenvertretung von Polizisten, deren tägliches Brot der Kampf gegen den illegalen Drogenhandel ist, hat sich jüngst für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.