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Gesundheit Corona: Magdeburg hält an Quarantänepflicht fest

Magdeburger, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, müssen auch künftig in Quarantäne. Die Stadt hält auch im neuen Jahr an der Isolationspflicht fest.

Von Ivar Lüthe 23.12.2022, 10:10
Die Stadt Magdeburg hält an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte fest. Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, muss in Quarantäne.
Die Stadt Magdeburg hält an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte fest. Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, muss in Quarantäne. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Magdeburg - Während in manchen Bundesländern die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben werden, hält Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt daran fest. Magdeburg hat ihre Allgemeinverfügung zur Isolationspflicht für Corona-Infizierte verlängert. Für Infizierte gelten bestimmte Quarantäneregeln. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Januar 2023.

Für alle infizierten Personen wird die Dauer der Absonderung (häusliche Isolation) für fünf Tage angeordnet. Es wird dringend empfohlen, beginnend nach Tag fünf wiederholt eine (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und sich in Selbstisolation zu begeben, bis das Testergebnis negativ ist, teilte die Stadtverwaltung am Freitag (23. Dezember 2022) mit.

Während der häuslichen Isolation ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen.

Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten weitere besondere Regeln. Diese dürfen nach den fünf Tagen der häuslichen Isolation die Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und frühestens am Tag fünf ein negativer Nukleinsäure-Amplifikationstest oder zertifizierter Antigentest abgenommen wurde (Freitestung). Sollte das Ergebnis einer versuchten „Freitestung“ positiv sein, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit für zwei weitere Tage untersagt. Danach ist eine weitere Testung möglich.

Die Beschäftigten dürfen zur Abnahme des Tests die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg verlassen und das Testzentrum auf direktem Weg aufsuchen. Bei einer Freitestung ist das negative Testergebnis auf Verlangen der Gemeinschaftseinrichtung, dem Arbeitgeber oder der Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln.

Empfehlung für Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen (Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall haben oder hatten) gibt es weiterhin keine behördliche Quarantäneanordnungen. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für die Dauer von 5 Tagen selbstständig Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu Personen aus Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Zusätzlich wird in dieser Zeit eine tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Januar 2023. In Abhängigkeit der Entwicklung der Fallzahlen im Januar wird über den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung entschieden.

In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde die Isolationspflicht bereits aufgehoben, Hessen und Rheinland-Pfalz haben angekündigt, sie aufzuheben.