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Pandemie Corona -Party im Ordnungsamt

Die Feier eines Dienstjubiläums in der Stendaler Kreisverwaltung hat Konsequenzen. Einer der Teilnehmer war mit dem Coronavirus infiziert.

24.03.2021, 00:00
Ein Mitarbeiter der Stadtwache, eine Kooperation von Ordnungsamt Magdeburg und Polizei, trägt einen Mundschutz an seiner Weste. Sachsen-Anhalt schickt mehr Polizisten auf Streife, um die Einhaltung der Regeln zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus (Covid-19) zu kontrollieren.
Ein Mitarbeiter der Stadtwache, eine Kooperation von Ordnungsamt Magdeburg und Polizei, trägt einen Mundschutz an seiner Weste. Sachsen-Anhalt schickt mehr Polizisten auf Streife, um die Einhaltung der Regeln zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus (Covid-19) zu kontrollieren. dpa-Zentralbild

Stendal

Zehn Mitarbeiter aus dem Ordnungsbereich des Landratsamtes müssen sich nach einer Feierlichkeit am Arbeitsplatz in Quarantäne begeben. Die Pressestelle der Kreisverwaltung bestätigte den Vorfall auf Nachfrage der Volksstimme. Nach Informationen der Volksstimme handelte es sich um das Sachgebiet „Brandschutz und Katastrophenschutz“ des Kreisordnungsamtes.

Demnach haben sich die betroffenen Mitarbeiter anlässlich eines Dienstjubiläums getroffen, ohne die geltenden dienstlichen Bestimmungen für eine Zusammenkunft zu beachten. Im Nachgang des Treffens war eine beteiligte Person positiv auf Covid-19 getestet worden. Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich dabei niemand mit dem Coronavirus infiziert. Alle im Nachgang durchgeführten Tests seien negativ ausgefallen, informiert Angela Vogel, Leiterin des Büros des Landrates. Die Teilnehmer der Feier würden nun ihre Tätigkeit im Homeoffice ausführen.

Bei Landrat Patrick Puhlmann (SPD) sorgt der Vorgang für Verärgerung. Die Mitarbeiter werden derzeit angehört. „Entsprechend dem Ergebnis wird der Landrat personalrechtliche Maßnahmen vornehmen“, kündigt Angela Vogel an.

Puhlmann lasse prüfen, inwiefern die Aktion als Verstoß gegen die Eindämmungsverordnung mit einem Bußgeld belegt werden muss. Es werde selbstverständlich keine Sonderbehandlung für Angehörige der Verwaltung geben, die Maßstäbe gelten so wie für jeden anderen Bürger auch, heißt es auf Anfrage der Volksstimme.