Serie "Magdeburg, die Elbe und die Schifffahrt" (Teil 51/I) - Schwierige Bedingungen für die Wasserbauer Elbe als Grenze: Sensibler Bereich mit viel Konfliktstoff
Magdeburg l Während der deutschen Teilung gehörte der Grenzstreckenabschnitt der Elbe zwischen Elbe-Kilometer 472,6 bei Schnackenburg und Elbe-Kilometer 566,3 bei Boizenburg zum Gesamtbereich der damaligen Wasserstraßendirektion, später Wasserstraßeninspektion Magdeburg.
Dieser Abschnitt war in der Nachkriegszeit bis zur Wende immer ein äußerst sensibler Bereich mit viel Konfliktpotenzial - einerseits als Grenze an sich zwischen den Systemen, andererseits wegen fehlender von beiden Seiten akzeptierter völkerrechtlicher Regelungen.
Für die BRD verlief die Demarkationslinie zwischen den Besatzungszonen Großbritanniens und der Sowjetunion entsprechend dem sogenannten "Londoner Protokoll" vom 12. September 1944 gemäß der im Alliierten Kontrollrat getroffenen Vereinbarungen auf der Ostseite des Stromes. Solange noch Hoffnung auf die Herausbildung eines einheitlichen deutschen Staates in Verwirklichung des Potsdamer Abkommens bestand, gab es auch keine ernsten Probleme damit. Dies änderte sich jedoch zunehmend mit deren Scheitern in Folge der separaten Währungsreform sowie der Gründungen der BRD und der DDR als Völkerrechtssubjekte.
Grenzkommission ohne Lösung
Die DDR vertrat den international weitgehend anerkannten Standpunkt, dass bei einer durch einen Fluss gebildeten Grenze diese in dessen Mitte liegt. Die von der BRD praktizierte "Hallsteindoktrin" des Alleinvertretungsanspruchs war einer Lösung dieses komplizierten Problems nicht gerade dienlich.
Auch nach der völkerrechtlichen Anerkennung beider deutscher Staaten 1973 und den vielen zwischen beiden in der Folgezeit auf gleichberechtigter Grundlage geschlossenen Verträgen (Grundlagenvertrag, Verkehrsvertrag, Transitvertrag u.v.a.) kam man sich in dieser Frage nicht näher. Auch die korrekte und zielorientierte Arbeit der Grenzkommission in den 1980er Jahren konnte dieses Spannungsfeld nicht aufbrechen.
Die Angehörigen der Verwaltung der Wasserstraßen (WSV) hatten beiderseits der Grenze analoge Aufgaben: die Gewährleistung der "Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs" durch die bauliche Instandhaltung der Ufer und Anlagen sowie die exakte Ausschilderung der Fahrrinne, die infolge wechselnder Wasserstände und Abflussmengen ständigen Veränderungen unterworfen ist.
Wo befindet sich die Fahrrinne?
In einem kurvenreich fließenden Strom von etwa 200 Meter Wasserspiegelbreite zwischen den Buhnen bzw. Deckwerken liegt die 50 Meter breite Fahrrinne durchaus nicht immer in der Mitte.
In einer Flusskrümmung befindet sie sich immer auf der Außenseite, während auf der Innenseite (Hegerseite) sich das sogenannte Geschiebe (von der Strömung mitgeführte Sande und Kiese) ablagert, von dem sich die Schiffe durch das Fahren auf der Außenseite fernhalten sollten.
Wenn der Strom aber über längere Strecken geradeaus fließt und nicht weiß, ob nun nach links oder rechts, wo befindet sich dann die Fahrrinne ?! Ohne auf weitere Erklärungen einzugehen - hier beginnt die verantwortungsvolle Tätigkeit der Wasserbauer, die den Fluss lenken und die größtmögliche Tauchtiefe in der vollen Breite der Fahrrinne sichern.
Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist aber die Kenntnis des Verhaltens des Stromes, die nur durch jahrelange Erfahrung und regelmäßige Vermessungen (Peilungen) erworben werden kann. Hierbei unterscheidet man Längspeilungen und Querpeilungen.
Bei den turnusmäßigen Flusspeilungen traten seinerzeit die ungelösten Grenzprobleme offen zutage. Einzelheiten darüber im nächsten Teil der Serie.