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Stellplatzsatzung Fahrradständer in Magdeburg jetzt Pflicht

Rund ein halbes Jahr haben der Stadtrat und seine Ausschüsse um die neue Magdeburger Stellplatzsatzung gerungen. Jetzt ist sie da.

Von Katja Tessnow 19.06.2018, 01:01

Magdeburg l Schon seit den frühen 1990er Jahren verpflichtet die Stadt Magdeburg Bauherren per Satzung zur Schaffung von Stellplätzen für Pkw. Künftig – mit Veröffentlichung der nun im Rat beschlossenen Novelle – kommen Fahrradstellplätze dazu und ab einer bestimmten Stellplatzgröße auch Bäume und Hecken.

All das hat auf dem Baugrundstück Platz zu finden und vom Erbauer/Besitzer selbst unterhalten zu werden. Die Stellplatzsatzung gilt für Wohn- wie Bürogebäude, für Geschäftsbauten, Sportstätten, Altenheime, neuerlich sogar für Kirchen und andere Gebetsräume.

Wer solche baut und keinen Stellplatz schafft, muss kräftig zahlen – im Zentrum konkret 10.000 Euro pro nicht geschaffenen Parkplatz. Wie viele Plätze geschaffen werden müssen, legt die Satzung haarklein nach Wohn- oder Nutzfläche oder Zahl der Besucherplätze fest.

„Ja, wir brauchen die Stellplatzsatzung. Es darf nicht dem Wohl und Wehe von Investoren überlassen sein, Stellplätze zu schaffen oder nicht. Wir kennen alle die Probleme, zum Beispiel in Stadtfeld“, brach am Eingang der Debatte der Bauausschussvorsitzende Falko Grube (SPD) eine Lanze für die Regulierung. Grube und seine Fraktion teilen damit die Ansicht der Verwaltung.

Die Grünen sind erwartungsgemäß Freunde der neuen Satzung, weil erstmals auch Abstellplatz für Fahrräder – im Detail sogar (ab 5 Stellplätze) für Lastenfahrräder – geschaffen und größere Parkplätze mit Bäumen (ein Baum pro sechs Stellplätze) und Hecken begrünt werden müssen. „Auch wir finden die Satzung unentbehrlich“, sagte Linksfraktionschef Oliver Müller – womit die Ratsmehrheiten feststanden. SPD, Linke und Grüne erreichen sie locker.

Komplett konträr zur Mehrheit ist die Großfraktion CDU/FDP/BfM (den AfD-Einzelkämpfer und die Gartenpartei an ihrer Seite) ein entschiedener Satzungsgegner und ließ ihr Mitglied – zum Zorn der Mehrheit – einen beispiel- und ebenso aussichtslosen Kampf führen. Michael Hoffmann (CDU) attackierte die ihm verhasste Satzung mit mehr als 50 Änderungsanträgen von Aufhebung, über Inkraftsetzung der Altsatzung bis zur Streichung/Entschärfung jedes einzelnen Paragrafen. Mehr als 50-mal hob eine Mehrheit zur Ablehnung die Hand. Die neue Satzung gilt ab Veröffentlichung.

 

Auszüge aus der neuen Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung verpflichtet Bauherren zur Schaffung von Abstellflächen für Kfz und (neu) Fahrräder sowie (ebenfalls neu) zur Begrünung mit Hecken und Bäumen (ein Baum je sechs Stellplätze, ab Parkplatzgröße von über 800 m2 zusätzlich Abtrennung durch Hecken/Sträucher).

Entscheidend für Bauherren ist die Richtzahlenliste zur Satzung. Hier einige Auszüge daraus
(unverändert/neu):

  • Einfamilienhaus: 1-2 Kfz-Stellplätze,
  • Mehrfamilienhäuser ab 120 m2 Gesamtwohnfläche: 2 Kfz-Stellplätze pro Whg.,
  • Bürohäuser: 1 Kfz-Stellplatz je 30-40 m² Nutzfl.,
  • Läden/Geschäfte: 1 Kfz-Stellplatz je 30-40 m² Nutzfl., mind. 2 pro Laden,
  • Kirchen/religiöse Stätten mit gesamtstädtischer Nutzung:
  • Gaststätten (örtl. Bedeutung): 1 Kfz-Stpl. je 8 - 12 Sitzplätze,
  • Gaststätten (überörtl.): 1 Kfz-Stpl. je 4 - 8 Sitzplätze,
  • Tanzlokale:
  • Altenpflegeheime: 1 Kfz-Stpl. je 6 - 10 Betten,
  • Kleingartenanlagen:

Befreiung/Ablöse:
Bauherren, die nicht in der Lage sind, die erforderliche Zahl von Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück anzulegen, können unter Umständen (z. B. bei guter Nahverkehrserschließung) die Befreiung per Ablöse beantragen. Sie kostet 10.000 Euro pro Stellplatz im Zentrum, 5000 Euro in der erweiterten Kernzone (Stadtfeld Ost, Alte und Neue Neustadt, Leipziger Straße) und 3000 Euro im Rest der Stadt.