Internetkriminalität Fälscherwerkstatt in Magdeburg ausgehoben
Die Bundespolizei hat in Magdeburg die Werkstatt von Urkundenfälschern ausgehoben. Gegen zwei Männer wurde Haft beantragt.
Magdeburg l Der Bundespolizei ist eine Fälscherbande ins Netz gegangen. Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle am Mittwoch, 20. Januar 2021, in Magdeburg drei Wohnungen sowie ein Büro durchsucht und drei Männer im Alter von 23 bis 24 Jahren vorläufig festgenommen. Die drei Deutschen stehen im Verdacht, seit mindestens Juni 2018 unter dem Pseudonym „FakeID-Dobby“ auf verschiedenen Marktplätzen im Darknet gefälschte Dokumente gewinnbringend angeboten zu haben, teilte Staatsanwältin Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, mit.
Zum Angebot der Beschuldigten sollen unter anderem Rezepte, vorläufige deutsche Personalausweise sowie Ausweisdokumente aus Österreich, Italien, Tschechien, Polen und Ungarn gehört haben, die unter anderem auf verschiedenen Plattformen sowie bei diversen Messengerdiensten beworben worden sein sollen. Die Bezahlung fand überwiegend in der Kryptowährung Bitcoin statt. Insgesamt sollen die Beschuldigten einen Gewinn von umgerechnet etwa 45.000 Euro erlangt haben, so die Staatsanwältin.
Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, darunter zahlreiche Datenträger und Fälschungsutensilien wie beispielsweise Drucker, Druckerplatten, Siegel, Chemikalien und Folienelemente. Die beiden 24-jährigen Hauptbeschuldigten wurden im Anschluss an die Maßnahmen nach Hessen gebracht, wo ihnen am heutigen Donnerstag, 21. Januar 2021, die gegen sie erlassenen Haftbefehle des Amtsgerichts Gießen, das das Verfahren führt, wegen gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 140 Fällen verkündet werden sollen. Der 23-jährige Beschuldigte wurde nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort wieder entlassen.
Den drei nicht vorbestraften Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für Taten der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Seit 2019 ermitteln die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt in dem Fall. Rund um den Einsatz in Magdeburg waren laut Bundespolizeisprecher 220 Fahndungs- und Ermittlungsbeamte der Bundespolizei beteiligt.