Garten Feuer frei für Kleingärtner
Frühlingszeit ist Gartenzeit. Gartenfeuer sind eine willkommene Möglichkeit, den anfallenden Grünschnitt zu entsorgen. Doch sie sind umstritten.
Wernigerode
Sie lodern wieder – die Gartenfeuer rund um Wernigerode. Vom 1. März bis zum 20. April ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Stadt und in den Ortsteilen erlaubt. Aber nur einmalig und unter strengen Auflagen.
Für Kleingärtner sind die Feuer im Frühjahr eine willkommene Möglichkeit, Grünschnitt und Gartenabfälle zu entsorgen. Umweltfreunden sind sie jedoch seit Jahren ein Dorn im Auge. Der Qualm, der aus den Gärten in den Himmel steigt, verpeste die Luft. Die Kohlendioxid-Belastung steige, so die Begründung. Deshalb ploppt in den Orten des Harzkreises immer wieder mal die Forderung auf, Gartenfeuer generell zu verbieten.
Wie erst vor wenigen Wochen in Wernigerode, als es um die Neufassung der Sondernutzungssatzung ging. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen machte sich für ein generelles Gartenfeuerverbot stark. Die Entsorgungswirtschaft des Harzkreises (enwi) biete mehrmals im Jahr kostenlose Straßensammlungen an, argumentierte Fraktionschefin Sabine Wetzel im Dezember. Zudem könne Grünschnitt kostenlos im Wertstoffhof abgegeben werden. Im Gegenzug könne von dort Kompost abgeholt werden. Der Vorstoß fand im Dezember keine Mehrheit – unter anderem wurde die Kurzfristigkeit des Vorschlags kritisiert.
Geregelt ist das Verbrennen von Grünschnitt in der Gartenabfallverbrennungsverordnung des Harzkreises – auch, ob im Frühjahr oder im Herbst gezündelt werden darf. In Ballenstedt, Bad Suderode und Halberstadt sind Gartenfeuer sogar gänzlich untersagt – und das aus verschiedenen Gründen. „Bei Bad Suderode handelt es sich um ein staatlich anerkanntes Heilbad“, heißt es auf Volksstimme-Nachfrage aus der Unteren Abfallbehörde. „Ballenstedt ist Standort einer pneumologischen Klinik, und für Halberstadt existiert ein Luftreinhalteplan.“
Nur Landkreis entscheidet
Entscheidungen über die inhaltlichen Regeln der Verbrennverordnung würden unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Betroffenen ergehen, heißt es weiter. „Einschränkungen müssen begründet und rechtfertigt sein.“ Die Städte und Gemeinden könnten dementsprechend keine eigenen Regelungen treffen. Das heißt, auch wenn in einer Kommune der Wunsch nach einem generellen Gartenfeuerverbot besteht, könne dies dort nicht einfach durchgesetzt werden. Auch ein dazu gefasster Stadtratsbeschluss hätte wegen der fehlenden Zuständigkeit keine direkten Auswirkungen, so die Kreisbehörde. Solche „Willensbekundungen“ der Kommunen würden natürlich nicht ignoriert, ebenso wenig wie das aus der Bevölkerung kommunizierte Bedürfnis zur Verbrennung. „Seitens des Landkreises Harz werden die einzelnen Belange abgewogen, um notwendige Änderungen der bislang praktizierten Verfahrensweise zu vollziehen.“
Weniger Gartenfeuer
Allerdings hält man im Wernigeröder Rathaus nicht viel von einem generellen Verbrennverbot. „In Wernigerode ist das Verbrennen von Gartenabfällen in den letzten Jahren stark zurückgegangen“, so Rathaussprecherin Ariane Hofmann auf Volksstimme-Nachfrage. Die Akzeptanz der Annahmestellen und der Abtransporte durch die Entsorgungswirtschaft sei in der Bevölkerung sehr groß, so die Einschätzung der Verwaltung. „Als Stadt sind wir darüber wirklich sehr froh.“
Allerdings gebe es „einige wenige“ Grundstücke, von denen eine Abholung durch die enwi nicht möglich sei und deren Eigentümer keine Möglichkeit hätten, den Grünschnitt zum Wertstoffhof zu transportieren. Für die Betroffenen gebe es als Sonderlösung nur das Verbrennen. „Daher gibt es kein generelles Verbot in Wernigerode“, so die Sprecherin weiter. Ziel sollte es dennoch sein, dass ausschließlich in diesen Fällen Gartenabfälle verbrannt werden. „Dann würde sich die Anzahl der Gartenfeuer weiter reduzieren.“