Nach schwerem Unfall am Sonntag in Lüttgen Salbke Für alte Brunnen gilt nur Verkehrssicherungspflicht
Magdeburg. Nach dem schweren Unfall am Sonntag in Lüttgen-Salbke, bei dem ein 46-jähriger Mann in einen Hausbrunnen stürzte und seine 70-jährige Mutter beim Rettungsversuch hinterherfiel und sich schwer verletzte, geht die Polizei von einem Arbeitsunfall im häuslichen Bereich aus.
Die Leserfrage, ob solche Brunnen genehmigungspflichtig sind und wie viele davon in der Stadt existieren, reichte die Redaktion an Stadtsprecher Michael Reif weiter. Er erklärte, dass gemäß der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung für Brunnen auf dem eigenen Grundstück nicht erforderlich sei. Es bestehe zwar eine Anzeigepflicht für die Bohrung von Brunnen bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt, jedoch nicht in jedem Fall eine Genehmigungspflicht.
Aus diesem Grund verfüge die Landeshauptstadt auch nicht über Zahlen, wie viele solcher alten Hausbrunnen es noch gibt. Für diese besteht lediglich die allgemeine "Verkehrssicherungspflicht" des Grundstückseigentümers. Er muss sicherstellen, dass der Brunnen keine Gefahr für andere darstellt, zum Beispiel spielende Kinder oder auch Tiere.
Im konkreten Fall von Lüttgen Salbke war dies nicht der Fall, da der Sohn zu Sanierungsarbeiten in den Brunnen gestiegen war und die Eigentümerin hinterherkletterte. Eine Verkehrssicherungspflicht wurde somit nicht verletzt.