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Parks in Magdeburg Für Feste oder Baustellen: Sondernutzung von Grünflächen soll teurer werden

Wer eine Grünfläche in Magdeburg beispielsweise für eine Veranstaltung oder zur Baustelleneinrichtung nutzt, muss Gebühren an die Stadt zahlen. Diese sollen nun erhöht werden.

Von Konstantin Kraft 06.09.2024, 06:50
Auf der Wiese unterhalb der Hubbrücke steigt an diesem Wochenende das Kulturbrücke Festival.
Auf der Wiese unterhalb der Hubbrücke steigt an diesem Wochenende das Kulturbrücke Festival. Foto: Konstantin Kraft

Magdeburg - Die öffentlichen Grünanlagen in Magdeburg dienen in erster Linie als Erholungs- und Freizeitraum für alle Bürger. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade der umfangreiche Baumbestand in den Parks verbessert die Luftqualität im Stadtgebiet und sorgt für ein kühleres Mikroklima.

Die Grünflächen der Stadt werden regelmäßig aber auch für Veranstaltungen oder als Lagerplatz für Baustellen genutzt. Es handelt sich dabei dann um eine Sondernutzung, die einer Erlaubnis durch die Stadtverwaltung bedarf.

Außerdem werden für eine solche Nutzung Gebühren erhoben. Diese sollen nun erhöht werden. Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg hat eine Drucksache für eine Neufassung der Grünanlagengebührensatzung vorgelegt. Am 17. Oktober soll der Stadtrat dazu einen finalen Beschluss fassen.

Aufteilung in zwei Kategorien

Im Zuge der Neufassung werden die städtischen Grünanlagen in zwei Kategorien unterteilt. Zu Kategorie A gehören „Parkanlagen und Grünflächen mit hohem gestalterischen Wert und intensivem Pflegeaufwand“.

Dazu zählen der Stadtpark Rotehorn, der Herrenkrugpark, der Klosterbergegarten und der Nordpark. Außerdem gehören alle öffentlichen Spielplätze dazu. In der Kategorie B sind alle übrigen Grünanlagen im Stadtgebiet zusammengefasst.

Für die Kategorie A soll ein höherer Gebührensatz verlangt werden. Drei Beispiele: Bei Schaustell-, Vergnügungs- und Informationsveranstaltungen sollen hier fortan 0,27 Euro pro Quadratmeter und Tag und 0,18 Euro in Kategorie B berechnet werden. Vorher waren es einheitlich 0,20 Euro.

Sonstigen Veranstaltungen, wie Wanderzirkusse oder Festzelte, sollen 1,50 Euro pro Quadratmeter und Tag in Kategorie A und 1 Euro in Kategorie B in Rechnung gestellt werden.

Bei der Inanspruchnahme von Grünflächen im Rahmen von Baumaßnahmen oder für die Materiallagerung sollen 0,27 Euro pro Quadratmeter und Tag in Kategorie A und 0,18 Euro in Kategorie B an Gebühren erhoben werden. Nach 28 Tagen ist dann eine Erhöhung auf 0,40 und 0,27 Euro geplant.

Schutz der öffentlichen Grünflächen

Aktuell werden für Baustelleneinrichtungen auf Grünflächen 0,15 Euro pro Quadratmeter und Tag berechnet. Nach 6 Monaten steigt der Preis auf 0,20 Euro, nach 12 Monaten auf 0,25 Euro und nach 18 Monaten auf 0,70 Euro pro Quadratmeter und Tag.

Bei allen Sondernutzungen soll künftig eine Mindestgebühr von 20 Euro (Kategorie A) und 15 Euro (Kategorie B) veranschlagt werden. Derzeit sind es 10 Euro pro Nutzung.

Mit der Anpassung der Gebührensatzung soll der Schutz der städtischen, öffentlichen Grünanlagen hervorgehoben werden, so Stefan Matz, Leiter des Eigenbetriebs Stadtgarten und Friedhöfe.

Wer durch eine Sondernutzung die Grünanlagen im Gemeingebrauch beschränkt oder kommerziell davon profitiert, soll einen entsprechenenden Ausgleich für die der Allgemeinheit entgehenden Nutzungsmöglichkeiten entrichten.

Übernutzung reduzieren

Diese Gelder werden dann auch zur Pflege und Instandhaltung der Grünanlagen im Stadtgebiet genutzt. Hier sind die Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen, mit der Gebührenerhöhung kann dies teilweise gedeckt werden.

Die Erhöhung der Gebührensatzung soll zudem eine Lenkungswirkung entfalten, wodurch einer Übernutzung und Schäden entgegengewirkt werden kann.

Beispielsweise sei bei Baustelleneinrichtungen in der Vergangenheit festgestellt worden, dass Firmen sich bei der Beräumung der Grünflächen eher Zeit gelassen haben, diese als günstigen Lagerplatz nutzten. „Davon wollen wir weg“, so Stefan Matz.