Nachtleben Outdoor-Bars und Biergärten in Magdeburg für laue Sommerabende - mit Geheimtipp
Laue Sommerabende, kühle Getränke: Jetzt ist die beste Zeit, um abends lange draußen zu sitzen. Magdeburg hat eine Vielzahl an Bars und Biergärten zu bieten. Doch der Genuss in der Außengastronomie ist zeitlich geregelt. Ein Streifzug durch einige Lokale in der Landeshauptstadt.
Magdeburg - Draußen sitzen. Nicht nur, bis die Sonne untergeht, sondern auch noch, wenn sie fast schon wieder aufgeht. Der Sommer ist die schönste Zeit für Outdoor-Nachtschwärmer. Doch unendlich lange in einem Biergarten oder einer Außenbar zu sitzen, ist nicht erlaubt. Sperrzeiten und Nachtruhe-Regelungen grenzen den Genuss an langen lauen Sommerabenden ein. Wo ist wann Zapfenstreich? Die Volksstimme war in Bars und Biergärten unterwegs – von der Alten Elbe bis in die Altstadt.
Magdeburger Geheimtipp „Weinzeit“
„Ich bin gern an lauen Sommerabenden draußen.“ Doreen Mielke sitzt auf der Terrasse der „Weinzeit“ in der Himmelreichstraße und lässt sich von Inhaberin Birgit Thumm einen Rosé einschenken. Unter den Olivenbäumen kommt mediterranes Urlaubsfeeling auf.
Die Magdeburgerin hat das Weinlokal, das es seit eineinhalb Jahren gibt, erst vor kurzem für sich entdeckt. Ein Geheimtipp, der so richtig keiner mehr ist. Spontan einen Platz in der „Weinzeit“ zu finden ist nicht an jedem Abend einfach. Die kleine Oase, auf der ab un zu auch Livemusik zu erleben ist, wird sehr gut angenommen. Von den Besuchern, aber nicht von allen Anwohnern.
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Schon öfter ist das Ordnungsamt vorbeigekommen, weil es Lärm-Beschwerden gegeben hat. Für die Besucher der Bar bedauerlich, wenn das musikalische Sommererlebnis abrupt ins Innere der Bar verlegt werden muss – auch schon mal vor 22 Uhr.
Außengastronomie: Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr
„Die Stadtverwaltung begrüßt Außengastronomie, da diese das städtische Leben maßgeblich bereichert und auch Teil der Lebensqualität einer Landeshauptstadt ist“, erklärt Pressesprecher Michael Reif auf Anfrage. Größere Probleme mit Außengastronomie gebe es in Magdeburg - insgesamt betrachtet - nicht.
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„Trotzdem müssen natürlich bestimme Regeln beachtet werden, insbesondere auch wegen einer notwendigen Sondernutzung städtischer Flächen und nicht zuletzt aus Lärmschutzgründen.“ Die Sperrzeit auf der einen und die TA Lärm auf der anderen Seite (siehe Infokasten) setzen dem sommerlichen Lebensgefühl Grenzen.
„Verstöße gegen Verfügungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz können jeweils mit einem Bußgeld bis zu einer maximalen Höhe von 50 000 Euro geahndet werden“, so Reif.
Magdeburger Lokale: Wo der Außenbetrieb um 22 Uhr endet
Nicht nur in der „Weinzeit“ endet der Außenbetrieb um 22 Uhr. Auch im Mückenwirt ist dann Schluss. Der Biergarten direkt an der Elbe ist beliebt. „Es ist etwas rustikaler, aber ich mag es dort auch sehr“, sagt Doreen Mielke. Dass die Vielfalt an Außengastronomie so groß ist, gefällt ihr.
War sie früher gern in den Bars rund um den Hasselbachplatz unterwegs – dort beginnt die Sperrstunde um 1 Uhr – so sucht sie seit einer Weile lieber Orte auf, die auch noch ein besonderes Flair inklusive haben. Mitten im Fürstenwallpark biete sich da die Schweizer Milchkuranstalt an, die bis 1 Uhr geöffnet ist. Mit dem schnuckligen Holzhäuschen und den Lichterketten.
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Kaum zu toppen seien Sommerkinoabende im Yachthafen. Wegen der Kulisse. Wenn hinter der Kinoleinwand, die auf dem Wasser steht, die Sonne untergeht, wandert der Blick zu dem Naturschauspiel. Geöffnet hat die Hafenbar im Yachthafen unter der Woche bis 22 Uhr, freitags und samstags bis 23.30 Uhr.
Der Kontakt zwischen Ordnungsamt und den Gastronomen sei gut – „ein wesentlicher Grund dafür, dass derzeit auch keine größeren Problemlagen von der Außengastronomie in der Stadt ausgehen“, bilanziert Reif.
Regeln für die Außengastronomie
Für Terrassenbetriebe oder sonstigen Freiflächenbetriebe gilt die Landes-Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten.
Demnach beginnt die Sperrzeit für die Freifläche von Schank- und Speisewirtschaften um 1 Uhr Uhr und endet um 6 Uhr. „Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Terrassenbetriebe oder sonstige Freiflächenbetriebe (Eventgastronomie) und damit auch für den Hasselbachplatz“, erklärt Michael Reif, Pressesprecher der Landeshauptstadt Magdeburg.
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Im Einzelfall können Sperrzeiten verlängert oder verkürzt werden, wenn zum Beispiel erhebliche Lärmbelästigungen oder sogar eine Schädigung der Gesundheit von Anwohnenden vorliege, so Reif.
Auch bei der Erteilung der Baugenehmigung bestehe die Möglichkeit, Beschränkungen des Terrassenbetriebes vorzunehmen. Grundsätzlich werde die Auflage erteilt, dass die Richtwerte der sogenannten TA Lärm einzuhalten sind.
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Generell gilt bundesweit Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, in der der Lärmpegel von einer Gastronomie im urbanen Gebiet 45 Dezibel nicht überschreiten darf. Liegt die Gaststätte in einem Gewerbegebiet, erhöht sich der Maximalwert auf 50 Dezibel. Diese Grenzwerte sind in der TA Lärm, der Technischen Anleitung zur Vermeidung von Lärm, festgelegt.
Laut Verwaltungspraxis der Gaststättenbehörde im Magdeburger Ordnungsamt würden Betriebsstätten mit Terrassenbetrieben zum Schutz der Nachbarschaft üblicherweise eine Verfügung erhalten, wonach hier die ruhestörende Beschallung auf Terrassen oder Freiflächen, wie zum Beispiel Musik, ab 22 Uhr einzustellen ist, erklärt der Stadtsprecher.