Urteil Magdeburg Identitäre nach Plakataktion straffrei
Aufgrund einer ungültigen Strafanzeige wurde ein Prozess gegen Mitglieder der Identitären Bewegung in Magdeburg eingestellt.
Magdeburg l Ein Strafprozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Identitären Bewegung wurde am Montag mit einem Einstellungsurteil beendet. Das Amtsgericht Magdeburg sah ein Verfahrenshindernis, deshalb konnte der Prozess nicht fortgeführt werden. Die Angeklagten mussten sich vor Gericht wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs verantworten. Die Strafverfolgung dieses Deliktes verlangt zwingend die Strafanzeige des Berechtigten. Eine Strafverfolgung aufgrund öffentlichen Interesses ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die 22 bis 37 Jahre alten Angeklagten waren am 3. Juni 2017 auf das Vordach eines Kaufhauses im Breiten Weg geklettert und hatten ein Transparent mit der Aufschrift "Unser Europa ist nicht Eure Union" aufgehängt. Daraufhin wurde von der Kaufhausdetektei die Polizei verständigt. Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wurde ebenfalls von der Detektei gestellt. Diese war dazu jedoch nicht berechtigt. Die Kaufhausdetektei war vom Kaufhauseigentümer lediglich dazu berechtigt, Strafanzeigen wegen Diebstahls zu stellen, aber nicht wegen Hausfriedensbruch. Daher war die gestellte Anzeige unwirksam, wie der Sprecher des Amtsgerichtes Christian Hoppe erklärte.
Da der Kaufhauseigentümer oder ein berechtigter Vertreter keine Anzeige stellte, verstrich die dreimonatige Frist zur Stellung eines Strafantrages. Das Gericht stellte daher fest, dass keine Anzeige vorlag und stellte aus diesem Grund das Verfahren ein. Im Vorfeld des Verfahrens hatten zwei der vier Angeklagten bei ihrer polizeilichen Vernehmung das Betreten des Vordaches eingeräumt.
Ob die vier Personen die Kosten für den Polizeieinsatz übernehmen müssen, wird vermutlich in einem gesonderten Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden.