Stadtrat Magdeburg Kein Erfolg im Kampf gegen Steingärten
Kiesflächen vor Häusern können eine bequeme Lösung sein. Doch Magdeburger Stadträten sind Steingärten ein Dorn im Auge.
Magdeburg l Keinen Steingarten möchten einige Stadträte in Magdeburg vor den Häusern sehen. Entsprechende Ideen sind in den vergangenen Monaten immer wieder in Ausschüssen des Magdeburger Stadtrats andiskutiert worden, wenn es um die Aufstellung von Bebauungsplänen ging. Immer wieder werden seit einigen Monaten Forderungen in diese Richtung für die einzelnen Grundstücke in die Unterlagen zum Planverfahren hineinformuliert.
Grünen-Fraktionschefin Madeleine Linke wollte nun auf der ersten Aprilsitzung 2020 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom Baubeigeordneten Dieter Scheidemann wissen, wie es denn um globale Regelungen zu einem Kiesflächen-Verbot in der Landeshauptstadt steht. Sprich: Wann ein Verbot von Steingärten vor Häusern in örtliche Bauvorschriften aufgenommen werde, so dass es nicht immer wieder Einzelbeschlüsse geben muss.
Dieter Scheidemann reagierte auf die Nachfrage einigermaßen dünnhäutig, denn damit trifft die Stadträtin einen Punkt, der ihm offenbar schon länger schwer im Magen liegt. Er sagte: „Bitte bringen Sie das in die Landtagsfraktionen rein. Es würde uns sehr helfen, eine Gestaltungssatzung erstellen zu dürfen.“
Hintergrund: Eine Vielzahl an Themen, die beim Bauen beachtet werden müssen, wird im Baugesetzbuch geregelt. Bei diesem handelt es sich um bundesweite Regelungen. Doch auch die Länder haben ein Mitspracherecht. Sie können Verordnungen rund ums Bauen erlassen – unter anderem können sie es den Kommunen ermöglichen, mit Gestaltungssatzungen detailliert Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der Städte und Gemeinden. Da in Sachsen-Anhalt derartige Gestaltungssatzungen für ganze Kommunen nicht vorgesehen sind, sind der Stadt Magdeburg aber die Hände gebunden für allgemeingültige Vorgaben, so die Einschätzung des Baubeigeordneten.
Auch abseits der Thematik rund um Kiesflächen vor Häusern war in der Vergangenheit immer wieder eine Gestaltungssatzung angesprochen worden. Immer dann könnte sie helfen, wenn es um ästhetische Fragen der Gestaltung von neuen Häusern geht und nicht um Themen der Sicherheit. So konnte die Stadt üblicherweise in der Vergangenheit außerhalb von Gebieten mit einer denkmalschützerischen Bedeutung Einfluss darauf nehmen, wie die Kubatur eines Gebäudes ist. Sprich also: Wie hoch ein Haus beispielsweise gebaut werden soll und welche Baulinien eingehalten werden müssen.
Wie aber die Fassade gestaltet werden soll – beispielsweise mit welchen Materialien und in welchen Farben – und ob statt eines Vorgartens beispielsweise eine Kiesfläche angelegt wird, das liegt in der Entscheidung des Bauherrn. Zwar gibt es in Magdeburg einen Gestaltungsbeirat. Doch dessen Hinweise beziehen sich auf konkrete Vorhaben, und bei seinen Hinweisen steht der beratende Charakter für die Bauherren im Vordergrund.
Inwiefern die im Magdeburger Stadtrat vertretenen Fraktionen derweil die Bitte des Baubeigeordneten erhört haben und handeln, ist noch offen. Immerhin sind im Bauausschuss auch alle Parteien vertreten, die auch in Fraktionsstärke im Landtag Sachsen-Anhalts sitzen.