Stadt beruft sich auf Personalausweis-Gesetz / Kein "Vorwarnsystem" geplant Knöllchen vom Amt: Für abgelaufenen Ausweis werden 63,50 Euro Bußgeld fällig
Ohne einen gültigen Personalausweis oder Reisepass durchs Leben zu gehen, kann teuer werden. Auf jeden Fall zu teuer, finden zwei Magdeburger, die kürzlich einen "blauen Brief" von der Stadt bekamen.
Magdeburg l Wolfgang Burmester und ein weiterer Volksstimme-Leser, der aber nicht genannt werden möchte, staunten nicht schlecht, als sie vor einiger Zeit Post aus dem Rathaus bekamen: ein Bußgeldbescheid. Der eine über 63,50 Euro, der andere über 89 Euro. Das gemeinsame Vergehen der beiden Magdeburger bestand darin, dass ihr Personalausweis abgelaufen war. "Ich habe das einfach nicht gemerkt", sagt Wolfgang Burmester. Und als er es dann festgestellt hatte, ging er zum Bürgerbüro und beantragte einen neuen. Von dort bekam er erst einmal einen provisorischen Ausweis und dann nach sechs Wochen den neuen. Alles zusammen kostete rund 60 Euro. Drei Tage, nachdem Wolfgang Burmester seinen neuen Ausweis hatte, klingelte dann der Postbote bei ihm und überreichte ihm den Bußgeldbescheid über 63,50 Euro. "Es ist mir ja klar, dass mein Ausweis rund ein Jahr abgelaufen war, aber die Höhe des Bußgeldes hat mich dann doch schockiert. Zehn oder 20 Euro, damit hätte ich mich abgefunden." Und der Neu-Magdeburger und Handballtrainer fragt sich, ob es nicht möglich wäre, dass die Stadt ihre Bürger darüber informieren könnte, dass ihre Personalausweise bald abliefen. "Das muss im Zeitalter der modernen Datentechnik doch möglich sein", so Wolfgang Burmester. In vielen Kleinstädten wird das so praktiziert, dort werden die Bürger kurz vor Ablauf des "Persos" vom Amt darauf aufmerksam gemacht.
Das sei in einer Großstadt wie Magdeburg nicht möglich. Aufwand und Nutzen würden in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, so Rathaussprecher Michael Reif. Er verweist auch darauf, dass das Ablaufdatum Bestandteil des amtlichen Personalausweises sei.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Überschreitung des Ablaufdatums. Grundsätzlich würden bei einer Überschreitung von bis zu vier Wochen keine Geldbußen ausgesprochen, so Reif. Erst bei einer Überschreitung von mehr als einem Monat würden Bußgelder fällig. Darüber hinaus werden die Summen, wenn notwendig, dem Einzelfall angepasst. Gründe, keine Bußgelder zu erheben, könnten zum Beispiel längere Krankheiten sein, durch die der Bürger seiner Verlängerungspflicht nicht nachkommen konnte. "In solchen Fällen reagiert die Stadtverwaltung sehr sensibel."
Allerdings sei für sie die Gesetzeslage klar: In Deutschland sei jeder Bürger über 18 Jahre verpflichtet, im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes zu sein. Das können ein Personalausweis oder aber ein Reisepass sein. Die Höhe der beiden beanstandeten Bußgelder lasse laut Stadt darauf schließen, dass die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der amtlichen Beanstandung weder über das eine noch über das andere verfügt hätten.