Strafkammer sieht keinen Tatverdacht/ Staatsanwalt legt Beschwerde ein Landgericht lehnt Verfahren gegen Ex-Klinikchef ab
Gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Andreas Brakmann wird es keine Hauptverhandlung wegen Untreue geben. Das Landgericht Magdeburg lehnte ein Verfahren ab. Begründung: kein hinreichender Tatverdacht.
Neu-Olvenstedt l Andreas Brakmann hatte vor allem gegen Ende seiner Amtszeit von 2008 bis 2012 für Schlagzeilen gesorgt. Einerseits holte er das stadteigene Klinikum aus den roten Zahlen. Andererseits wurden ihm vor allem aus dem eigenen Hause heraus verschwenderischer Umgang und Untreue mit Klinikgeldern vorgeworfen. Es ging um Dienstreisen, Bilderkäufe, Einladungen. Darauf folgte eine heftige Diskussion mit Schlammschlacht-Charakter, in der Brakmann immer wieder eines beteuerte: seine Unschuld. Trotzdem sah die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, ermittelte und erhob im Frühjahr 2013 Anklage. Der Vorwurf: Veruntreuung von Kinikgeldern in 61 Fällen mit einer Gesamtsumme von rund 200000 Euro.
Nun müssen die Ermittler einen Rückschlag hinnehmen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat die Anklage gegen Brakmann nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. "Nach Meinung des Gerichts hat der Angeschuldigte weder seine rechtlichen Befugnisse als Geschäftsführer missbraucht noch seine Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Klinikums verletzt. Zudem kann ihm auch vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden", begründete Landgerichtssprecher Christian Löffler die Entscheidung. Das Gericht sehe keinen hinreichenden Tatverdacht. Der sei nur dann gegeben, wenn mehr für eine Verurteilung als für einen Freispruch spreche. Dies sei hier aber nicht der Fall, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens ein. Sprecher Frank Baumgarten: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Gesamtumstände für einen hinreichenden Tatverdacht sprechen."
Nun muss das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden. Beobachter rechnen mit einer mehrwöchigen Entscheidungsdauer. In jedem Fall ist das Urteil zu akzeptieren. In diesem Fall ist es die letzte Instanz.
Andreas Brakmann ist seit Frühjahr 2013 Geschäftsführer des Zentralklinikums Suhl. Dort hatte der Aufsichtsrat trotz der Vorwürfe an ihm festgehalten. Ein Sprecher hatte im Frühjahr erklärt: Der Aufsichtsrat achte die Unschuldsvermutung, wie es der Rechtsstaat vorsehe. Darum werde der Geschäftsführer im Amt belassen. Sollte ein Gerichtsverfahren eröffnet werden, werde der Aufsichtsrat die Rechtslage prüfen. Dazu kommt es nach der Ablehnung des Landgerichts zumindest vorerst nicht.
Gestern äußerte sich Brakmann selbst und sagte, dass das Klinikum unter seiner Leitung eine erfolgreiche Entwicklung genommen habe. Brakmann: "Unabhängig von dieser Entwicklung bin ich persönlich jedoch einer jahrelangen Verleumdungs- und Diffamierungskampagne in Magdeburg und darüber hinaus ausgesetzt."