Freizeit Magdeburg eröffnet Freibad-Saison: Das sind die Corona-Regeln
Jetzt ist es offiziell: Magdeburg eröffnet am Sonnabend die Strandbäder. Ein paar Tage später folgen die Freibäder der Stadt. Wegen der Corona-Pandemie gelten Auflagen.
Magdeburg - Auch wenn das Wetter aktuell nicht zum Baden einlädt - ab 15. Mai 2021 darf trotzdem offiziell im Neustädter See und im Barleber See geplantscht werden. Die Vorbereitungen sind getroffen. Eröffnung der Freibad-Saison ist jeweils um 10 Uhr. Das teilte die Stadt Magdeburg mit.
Am 21. Mai gehen dann für alle Badegäste, Wasserhungrige und Erholungssuchende jeweils um 10 Uhr das Erich-Rademacher-Bad und das Freibad Süd an den Start. Das Carl-Miller-Bad öffnet am 27. Mai ebenfalls um 10 Uhr.
Für alle Bäder gelten wegen der Corona-Landesverordnung Auflagen und Zugangsbeschränkungen. Die Corona-Regeln im Überblick:
- Zugang erhält nur, wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann (PCR oder PoC-Antigen-Schnelltest), das nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem erhalten auf Nachweis auch jene Personen Zugang, die seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft sind oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorweisen können, dass sie in den vergangenen sechs Monaten von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
- Ein mitgebrachter Selbsttest kann an der Kasse 1 des Strandbades Barleber See und an der Kasse 2 des Strandbades Neustädter See vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern der Strandbäder selbst durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, kann ebenfalls Zugang gewährt werden.
- Zur eventuellen Kontaktnachverfolgung werden Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer und der konkrete Zeitraum des Aufenthalts im Strand- oder Freibad notiert.
- Anlieger des Strandbades Barleber See, insbesondere die Nutzer des Campingplatzes, können ausschließlich die Kassen 1 und 2 mit den entsprechend notwendigen Nachweisen nutzen.
- Sicherheitspersonal wird an den Kassenzugängen eingesetzt, um die Auflagen umzusetzen.
- Am Neustädter See öffnen alle drei Kassenbereiche und auch alle Rettungstürme sind besetzt.
- Am Barleber See öffnen nur die Kassen 1 und 2. Die Kasse 3 und der Rettungsturm 3 werden noch nicht betrieben.
- Die Luca-App wird für einen reibungslosen Zugang empfohlen. Dafür ist die vorherige Registrierung in der App notwendig, damit vor Ort durch das Sicherheitspersonal nur der QR-Code eingelesen werden muss. Beim Verlassen des Bades sollten sich die App-Nutzer im eigenen Interesse über die App ausloggen.
- Alternativ können die nach der Verordnung erforderlichen Daten auf einem Erfassungsbogen, der vor Ort ausgefüllt wird, hinterlegt werden. Außerdem müssen der Personalausweis oder Reisepass und die genannten Nachweise mitgeführt werden.
- Eine Vorreservierung ist in den Bädern nicht erforderlich.
- Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) muss im Kassen- und Eingangsbereich sowie in allen geschlossenen Räumen (Toiletten) getragen werden.
Für alle Strand- und Freibäder gelten Höchstgrenzen für die gleichzeitige Anwesenheit von Badegästen: im Naherholungszentrum Barleber See maximal 3000 Personen, im Naherholungszentrum Neustädter See höchstens 900 Menschen am Haupt- und Kinderstrand sowie 750 am FKK-Strand, im Carl-Miller-Bad nicht mehr als 300 Badegäste sowie im Freibad Süd maximal 600 und im Erich-Rademacher-Bad höchstens 950 Personen.
In den beiden Strandbädern werden Tageskarten ausgereicht. Die Preise gelten entsprechend der Entgeltordnung unverändert analog der Vorjahre, teilte die Stadt mit.
Die drei Freibäder öffnen auf Grund der Besuchergrenzen täglich jeweils in zwei Blöcken: von 10 bis 14 Uhr (letzter Einlass 13 Uhr) und von 15 bis 19 Uhr (letzter Einlass 18 Uhr). Bei hochsommerlichen Temperaturen kann der 2. Block auf 20 Uhr verlängert werden. Zwischen 14 und 15 Uhr gibt es eine Zwischenreinigung.
Da in den Freibädern keine Tagesnutzung erfolgt, zahlen alle Gäste an der Kasse das Feierabendticket. Der Preis beträgt in den Freibädern 2 statt 3,50 Euro. Kinder und Schwerbeschädigte zahlen 1 statt 1,50 Euro, SchülerÜ18, Senioren usw. 1,50 statt 2,50 Euro. Mit der Otto-City-Card kostet der Eintritt 1 statt 1,50 Euro.
Noch ein Tipp für Jahreskarteninhaber: Wer aufgrund des wiederholten Lockdowns erneut eine Verlängerung der Gültigkeit seiner Jahreskarte mit Beginn der Freibad-Saison beantragen möchte, wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt dazu führt, dass die Gültigkeit sich ausschließlich auf Frei- und Strandbäder erstreckt, da Schwimmhallen bis auf Weiteres aus gesetzlichen Gründen für die Öffentlichkeit geschlossen sind. Wer vorrangig als Jahreskarteninhaber die Schwimmhallen nutzt, sollte somit eine Verlängerung der Jahreskarte erst beantragen, wenn die Schwimmhallen wieder für die Öffentlichkeit nutzbar sind, erklärte die Stadtverwaltung. In diesem Fall beginnt die Verlängerung erst mit dem Zeitpunkt, an dem die Schwimmhallen auch wieder für die Bevölkerung öffnen dürfen.