Finanzen Magdeburg kann auf die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht verzichten
Magdeburg. Hundehalter rücken ab heute verstärkt ins Visier von Magdeburgs Ordnungsbeamten. In einer mehrwöchigen Schwerpunktkontrolle überprüfen Ordnungsamt und Polizei sowohl die Entsorgungspflicht für Hundekot sowie die Einhaltung der Leinenpflicht als auch das Nachkommen der Hundesteuer- und Chip-/Haftpflicht. Ziel dieser Aktion sei es, zu prüfen, ob die Magdeburger Hundehalter steuerehrlicher geworden sind, oder ob die Dunkelziffer, wie bei vergangenen großangelegten Kontrollen bekannt wurde, nach wie vor hoch ist, erklärt die Stadtverwaltung.
Auf wenig Gegenliebe dürfte die Kontrollaktion bei Magdeburgs Stadträtin Aila Fassl (Tierschutzallianz/Gartenpartei) stoßen. In einer Ratsanfrage stellte sie jüngst Aufwand und Nutzen der Hundesteuer infrage. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Steuer insbesondere einkommensschwachen Menschen das Leben erschwere und die Akzeptanz in der Bevölkerung fehle. Letzteres, weil „die Einnahmen aus der Hundesteuer genutzt werden, um Haushaltslöcher zu stopfen, oder ungeliebte Großprojekte mitfinanziert werden“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Verständnis bekomme man bei den Hundehaltern eher für eine zweckgebundene Abgabe, wenn das Geld für Tierschutzmaßnahmen oder direkt für Verbesserungen zur Hundehaltung verwendet werden würde.
Pauschalbetrag für Pflege von Hundewiesen nutzen
„Statt der aus meiner Sicht unethischen Besteuerung eines lebenden Wesens wäre denkbar, einen einmaligen pauschalisierten Beitrag bei der Anmeldung eines Hundes zu entrichten, aus dem zum Beispiel die Pflege vorhandener beziehungsweise Schaffung neuer Hundeauslaufwiesen oder Brachflächen finanziert wird“, führt Fassl aus und meint, dass sich so einerseits die Kosten für die Hundehalter verringern und andererseits der Verwaltungsaufwand der Stadt minimiert. Hierbei beruft sie sich neben Städten, welche die Steuer bereits abgeschafft haben oder es tun wollen, auch auf den Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, der bereits 2017, die Hundesteuer als wirkungslose Bagatellsteuer (Steueraufkommen gering bei hohem Erhebungsaufwand) bezeichnete und für deren Abschaffung plädiert.
Magdeburgs Finanzbeigeordneter Klaus Zimmermann entgegnet dem Anliegen der Tierschützerin und verdeutlicht in einer Stellungnahme, dass die Abschaffung der Hundesteuer zu Ertragsausfällen in der Landeshauptstadt führen würde und damit sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt belaste.
1,1 Millionen Euro durch Hundesteuer eingenommen
Die Stadt benötigt das Geld quasi zur Erfüllung ihrer Aufgaben. „Besonders in der heutigen Zeit, geprägt durch Gewerbesteuereinbrüche während der Corona-Pandemie, kann die Stadt auf die Generierung eigener Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht verzichten.“ Aktuell seien 11.966 Hunde in Magdeburg zur Hundesteuer angemeldet. Das spülte im vergangenen Jahr 1.124.952 Euro in das Stadtsäckel. 93.000 Euro Außenstände sind offen. Geld, deren Vollstreckung zusätzlich Zeit und Arbeitskräfte bindet.
Die Personalkosten für Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der Hundesteuer im Fachbereich Finanzen umfassen etwa 392.000 Euro im Jahr. Hinzukommen etwa Portokosten für Steuerbescheide und Mahnungen in Höhe von rund 5100 Euro jährlich und alle fünf Jahre kommen Kosten in Höhe 7700 Euro (jährlich 1540) für den Versand der Hundesteuermarken hinzu. Die Einnahmen von rund 1,1 Millionen Euro stehen Aufwendungen in Höhe von rund 400.000 Euro gegenüber. Die Abschaffung der Hundesteuer würde zwar einen sukzessiven Stellenabbau und damit die Einsparung von Personalkosten zur Folge haben, letztlich würde sie jedoch den Stadthaushalt belasten.
Hinsichtlich der finanziellen Belastung einkommensschwacher Magdeburger entgegnet Finanzbeigeordneter Zimmermann, dass in Einzelfällen die Hundesteuer bei vorliegender, erheblicher oder unbilliger Härte gestundet oder ganz oder teilweise erlassen werden könne. Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII werde die Hundesteuer für einen Hund auf die Hälfte ermäßigt.