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Neue Allgemeinverfügung Magdeburg verlängert Einschränkungen für wilde Corona-Demos

Die Magdeburger Polizei hat eine neue Allgemeinverfügung zur Beschränkung der spontanen Demonstrationen im Stadtgebiet veröffentlicht. Wird eine Demo nicht im Vorfeld angezeigt, sind damit weiter nur eingeschränkte Versammlungen erlaubt.

14.01.2022, 11:27
Die Aufmarschteilnehmer laufen am 10. Januar durch die Otto von Guericke Strasse, die Polizei läuft daneben. 
Die Aufmarschteilnehmer laufen am 10. Januar durch die Otto von Guericke Strasse, die Polizei läuft daneben.  Foto: imago images/Christian Schroedter

Magdeburg/DUR – Die Magdeburger Polizei hat eine neue Allgemeinverfügung zu Demos im Stadtgebiet veröffentlicht. Diese richtet sich vor allem gegen die nicht im Vorfeld angezeigten Versammlungen aus dem Spektrum der Impfgegner. Als Versammlungsbehörde ist die Polizei dafür zuständig. Die neue Verfügung gilt ab dem 17. Januar und bis zum Monatsende.

Wird eine Versammlung nicht 48 Stunden vorab bei der Behörde angezeigt, sind demnach nur stationäre Kundgebungen erlaubt. Auf diesen gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Teilnehmern sowie Maskenpflicht. Diese entfällt lediglich bei Kindern unter 6 Jahren und Menschen mit Attest.

Seit Wochen versammeln sich in Magdeburg Gegner der Corona-Maßnahmen zu illegalen Demos. Meist werden die Demos nicht wie vorgeschrieben bei der Versammlungsbehörde angezeigt, noch gibt es Versammlungsleiter, noch werden Auflagen wie Maskenpflicht oder Alkoholverbot eingehalten. Stattdessen gab es in den Vorwochen mehrfach Auseinandersetzung von Teilnehmern mit der Polizei.