Umweltschutz Magdeburger Glyphosat-Verbot auf Prüfstand
2018 hat der Stadtrat Magdeburg beschlossen, den Einsatz von Glyphosat und anderer Herbizide auf allen städtischen Flächen zu verbieten.
Magdeburg l Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat steht im Verdacht Krebs auszulösen. Dennoch wird es bis heute zur Unkrautvernichtung in der Landwirtschaft eingesetzt. Damit das zumindest auf den städtischen Flächen nicht mehr geschieht, hatte der Stadtrat Magdeburg im August 2018 beschlossen, den Einsatz des Mittels sowie anderer sogenannter Totalherbizide generell zu untersagen.
Gut ein Jahr später wollte Grünen-Stadtrat Timo Gedlich von der Stadtverwaltung wissen, wie es mit der Umsetzung des Verbots aussieht. Vorbildlich ist dabei der Stadtgartenbetrieb, der bereits schon vor dem Ratsbeschluss auf den Einsatz von Herbiziden auf den Grün-, Spiel- und Freizeitflächen sowie den kommunalen Friedhöfen verzichtet hat, wie Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz mitteilt.
Der Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement setzt auf den von ihm genutzten Flächen ebenfalls keinerlei Pflanzengifte ein. Nach dem Beschluss wurden aber alle freien Träger angeschrieben, die städtische Grundstücke nutzen, um sie über das Verbot zu informieren und auf dessen Einhaltung hinzuweisen. Da diese per Vertrag ohnehin verpflichtet sind, alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu befolgen, ist der Verzicht auf Glyphosat & Co. auch für die Träger bindend, erläutert Platz.
Im Fachbereich Schule und Sport, zuständig für Sportstätten, Schwimmhallen und Freibäder, wurden seit der Entscheidung des Stadtrates keine entsprechenden Mittel mehr eingesetzt – bis auf eine Ausnahme, wie der Beigeordnete einräumen muss: „Ausnahmsweise kam es bei der Vorbereitung der Eröffnung des Komplexes Seilerwiesen zum kleinflächigen Einsatz des Mittels RoundUp auf der Anlaufbahn der Weitsprunganlage.“
Während der Bauzeit war dort keine Unkrautbekämpfung durchgeführt worden. Zur Eröffnung wollte die beauftragte Firma die Anlaufbahn einwandfrei übergeben und griff auf das Mittel zurück. „Um dies in Zukunft auszuschließen, wurden alle Kollegen des Fachbereiches über den Sachverhalt und nochmals über die zwingende Umsetzung des Beschlusses belehrt“, erklärt Holger Platz.
Am schwierigsten gestaltet sich die Umsetzung im Fachbereich Liegenschaftsservice. Dieser ist für die Verpachtung von Flächen für Landwirtschaft und Kleingärten zuständig. So seien zwar alle Pächter landwirtschaftlich genutzter Flächen über das Verbot informiert worden.
Rechtlich bindende Anpassungen der Pachtverträge habe es aber aufgrund des geringen Personalbestands im Fachbereich nicht gegeben. Sollten neue Verträge abgeschlossen werden, würde eine entsprechende Passage aufgenommen werden. Ob und wie die Umsetzung kontrolliert wird, erklärt Platz nicht.
Anders ist es bei den Kleingärten. In der aktuell gültigen Gartenordnung ist die Anwendung chemischer Unkrautvernichtungsmittel jeglicher Art ohnehin verboten.
Alle übrigen Mieter und Pächter von stadteigenen Grundstücksflächen werden nach und nach informiert. Aufgrund der großen Zahl an Verträgen (ca. 600) wird das noch bis Ende September dauern, so Platz.
Um öffentlich über das Verbot zu informieren, findet am 12. Oktober ein Landwirtschaftstag statt, bei dem es um das Thema Artenschutz geht, kündigt Holger Platz an. Dabei werden u. a. auch alternative Methoden der Unkrautbekämpfung vorgestellt.