Ausnahmeregelung Magdeburgs Prüflinge dürfen trotz Quarantäne in die Schule
Magdeburgs Gesundheitsamt gesteht Schülern, die als Kontaktpersonen zu Corona-Infizierten gelten, eine sogenannte Arbeitsquarantäne zu. Sie dürfen zur Schule gehen, am Unterricht und an Prüfungen teilnehmen - mehr aber auch nicht.
Magdeburg. Ob Abitur, Realschul-, Hauptschul- oder Berufsschulabschluss – für Magdeburgs Schüler beginnt die finale Prüfungsphase. Ausgerechnet jetzt werden sie jedoch zu Sorgenkindern der Pandemie. Die Zahl der Schüler, die sich in Quarantäne befinden oder gar infiziert haben, hat sich in Magdeburg binnen einer Woche verdoppelt. Wie Amtsarzt Dr. Eike Hennig am 21. April 2021 auf einer Pressekonferenz mitteilte, seien aktuell 779 Schüler betroffen, hinzu kommen 69 Lehrer.
Doch was, wenn Schüler in der wichtigen Prüfungsvorbereitungsphase oder gar zur Prüfung an Corona erkranken? Was, wenn sie aufgrund des Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne müssen?
Klar ist, wer coronapositiv ist, bleibt zu Hause. Da gebe es auch keine Abstriche. Da man inzwischen mehrere Fälle hatte, bei denen insbesondere die britische Variante durchaus länger als 14 Tage zu positiven Testergebnissen führte, werde bei den Schülern am 12. oder 13. Tag erneut ein PCR-Test gemacht. Erst wenn dieser negativ ist, darf die Schule wieder besucht werden.
Schüler müssen konsequent eine FFP2-Maske tragen
Für Schüler, die als Kontaktpersonen gelten, ist in Magdeburg eine besondere Form der Quarantäne eingeführt worden. Ihnen ist es gestattet, zur Schule zu gehen und am Unterricht sowie den Prüfungen teilzunehmen, erklärte Eike Hennig und bezeichnet das Modell als Arbeitsquarantäne. Dennoch, so macht er deutlich, befinden sich die Schüler in Quarantäne. Sie dürfen abgesehen vom Schulweg und Unterricht nirgendwo anders hin. Bedingung sei auch das konsequente Tragen einer FFP2-Maske. Das bedeute jedoch für die Schulen eine Umorganisation des Schulbetriebes, da diese Schüler Zeiten brauchen, in denen sie die Masken unter kontrollierten Bedingungen absetzen und sich erholen können. Es gebe da klare Vorschriften. Nach 45 Minuten brauchen Schüler eine Masken-Pause, so Hennig.
Wenn eine Schule für ihre Schüler, die nicht als Kontaktpersonen gelten, Prüfungen ohne FFP2-Masken organisiert, könne sie das machen, erklärt der Amtsarzt. Die Maskenfreiheit gelte dann aber eben nicht für die Kontaktpersonen. Ergo müssen bei einer fünfstündigen schriftlichen Prüfung Maskenpausen von den Schulen organisiert werden.
Zudem habe das Gesundheitsamt für diese sich in Arbeitsquarantäne befindlichen Schüler einen täglichen morgendlichen Schnelltest angeordnet. So wolle man möglichst schnell herausfinden, ob sich jemand angesteckt hat. Dennoch appelliert der Amtsarzt an die Eltern, Kinder auch bei leichten Infekt-Anzeichen daheim zu lassen, da dies ein klassisches Symptom einer Corona-Infektion sei.
Neues Phänomen: Schüler haben regelmäßig positiven Schnelltest, aber negativen PCR-Test
Neben den hohen Fallzahlen an Schulen beschäftigt das Gesundheitsamt derzeit ein neues Phänomen: Es gebe eine Reihe von Schülern, die regelmäßig positiv im Selbsttest getestet werden, im PCR-Test dann aber ein negatives Ergebnis haben, erzählt Eike Hennig. Das Phänomen betreffe momentan etwa acht bis zehn Schüler und er wisse noch nicht, woran das liegt. Spekulationen, dass die Tests durch Substanzen wie Cola oder Red Bull manipuliert werden, so, wie dies im Internet kursiert, wies er ab. „Ich gehe nicht davon aus, dass das stimmt.“ Hennig bittet, wohl wissend, dass Eltern das nicht ewig mitmachen, um Verständnis, dass Kinder, die im Selbsttest positiv getestet wurden, zunächst zum PCR-Test in die Fieberambulanz geschickt werden.