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Galgen an Hauswände geschmiert Morddrohung in Magdeburg: Wie Kommunalpolitiker geschützt werden

Nach den Todesdrohungen an Hausfassaden gegen die Stadtspitze stellt sich die Frage nach Sicherheitsmaßnahmen.

Von Rainer Schweingel 07.04.2025, 15:32
Blick auf das Rathaus in Magdeburg.
Blick auf das Rathaus in Magdeburg. Eroll Popova

Magdeburg - Nach den Schmierereien mit Morddrohungen gegen Magdeburgs Oberbürgermeister Simone Borris (parteilos) und ihren Ordnungsbeigeordneten Ronni Krug (CDU) bleibt die Entrüstung über den Vorfall weiter groß. Vermutlich am Montag hatte eine inzwischen polizeibekannte Person aus Magdeburg Fassaden mit den Schmähsprüchen bepinselt. Hintergrund soll nach derzeitigem Stand die Wegnahme eine Hundes bei der mutmaßlich tatverdächtigen Person wegen Tierwohlgefährdung im vergangenen Jahr gewesen sein.

Damit stehen in Magdeburg einmal mehr Amts- und Würdenträger öffentlich am Pranger – ähnlich wie es Alt-OB Lutz Trümper 2009 und 2015 bereits ergangen war, als er ebenfalls Morddrohungen erhalten hatte und sogar Rechtsextreme vor seinem Privathaus aufgezogen waren.

Stellt sich die Frage: Können, müssen nicht auch Lokalpolitiker besser geschützt werden? Schließlich haben sie täglich noch viel intensiveren Bürgerkontakt als mancher Amts- und Würdenträger in Landes- oder Bundesebenen – was ist also beispielsweise mit Personenschutz?

Landeskriminalamt erklärt

Das Landeskriminalamt als zuständige Einheit lässt sich auf Volksstimme-Anfrage mit Verweis auf Geheimhaltung nicht tiefer in die Karten blicken. Sprecher Uwe Bachmann teilte der Volksstimme unter anderem mit: „Polizeiliche Maßnahmen des Personenschutzes sind nicht an das Amt oder eine Funktion der betroffenen Person gebunden.“

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Der innerhalb der Landespolizei zuständige Organisationsbereich beurteile und bewerte hinsichtlich Personenschutz aber unter Berücksichtigung der polizeilichen Vorschriftenlage die aktuellen Umstände sowie die Gefahrenlage zu den Personen und deren Umfeld. Im Ergebnis erfolge in Abstimmung zwischen dem Innenministerium sowie dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Festlegung von polizeilichen Schutzmaßnahmen. Diese könnten auch Maßnahmen des Personenschutzes umfassen.

Konkrete Angaben zu beschützten Personen sowie laufenden Schutzkonzepten könnten aus Sicherheitsgründen nicht gemacht werden.

Stand der Ermittlungen

Das gilt auch für den aktuellen Ermittlungsstand zum Vorfall. Ein Sprecher des Polizeireviers lehnte weitere Angaben mit Verweis auf laufende Ermittlungen ab.

Unabhängig davon hatten sowohl Borris als auch Beigeordneter Krug Personenschutz für sich vorerst abgelehnt.