Kreuzhorst Naturschutzgebiet in Magdeburg soll neu ausgewiesen werden - Bürger sind gefragt
Die Kreuzhorst wurde 1961 als Naturschutzgebiet im Osten von Magdeburg ausgewiesen. Grundlage war das damalige DDR-Recht. Nun soll eine Neuausweisung erfolgen. Mitsamt einer erheblichen Vergrößerung. Bürger sind zur Beteiligung aufgerufen.
Magdeburg - Die Kreuzhorst bildet eine der grünen Lungen von Magdeburg. Sie erstreckt sich östlich der Elbe zwischen Prester, Pechau und Randau-Calenberge.
Der naturnahe Auenwald bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Unter anderem haben hier Iiltis, Wildkatze sowie bedrohte Fledermausarten wie Mopsfledermaus und Kleine Bartfledermaus eine Heimat gefunden.
An den verschiedenen Gewässerflächen im Schutzgebiet hat sich der Elbebiber eingerichtet. Genau wie Fischotter und Wasserspitzmaus.
Heimat für Rotbauchunke
Bedrohte Krebstiere wie Frühjahreskiemenfuß und Frühjahresschildkrebs wurden in der Kreuzhorst nachgewiesen. Ebenso gefährdete Lurche wie die Rotbauchunke oder der Laubfrosch.
Zahlreiche Schmetterlingsarten sowie über 60 Wasserkäfer- und 25 Libellenarten konnten im Schutzgebiet dokumentiert werden. Auch seltene Vögel wie das Blaukehlchen, der Eisvogel oder der Seeadler finden ein geschütztes Domizil in der Kreuzhorst.
Hinzu kommt eine vielfältige Fauna im Umfeld der Hartholzauenwälder sowie der elbnahen Wiesenlandschaften.
Das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ existiert seit mehr als 60 Jahren. Es wurde am 30. März 1961 angeordnet. Der Umstand, dass das Gebiet nach DDR-Recht begründet wurde, macht nun jedoch eine Neuordnung notwendig.
Sämtliche Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt, die vor dem 1. Juli 1990 ausgewiesen wurden - damals war das Bundesnaturschutzgesetz für die neuen Länder inkraftgetreten - sollen jetzt in aktuelles Recht überführt werden.
Ferner hätten in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaften verändert. Dies mache eine Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung der 89 Naturschutzgebieten in Sachsen-Anhalt notwendig, so Thomas Pleye, Präsident des zuständigen Landesverwaltungsamtes, in einer Mitteilung.
Flächenerweiterung nach Westen und Süden
Die Neuordnung der „alten“ Naturschutzgebiete verlangt ein öffentliches Beteiligungsverfahren. So können Träger öffentlicher Belange, Eigentümer, Bürger, Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen zu den Plänen Stellung nehmen. Dies geht noch bis 6. Oktober - auch online (siehe unten).
Die geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Kreuzhorst“ durch die obere Naturschutzbehörde sieht eine erhebliche Vergrößerung um etwa 201 Hektar (circa 62 Prozent) vor. Die Gesamtfläche soll künftig etwa 523 Hektar umfassen.
Konkret soll das Schutzgebiet östlich des Elbdeichs leicht nach Norden erweitert werden, sodass der Ackerrand und die Feldgehölze entlang des Uferweges der Alten Elbe, der Parkplatz an der Luisenthaler Straße sowie ein Waldbereich am Friedhof Pechau zum Gebiet, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
Die Südgrenze östlich des Deiches soll deutlich ausgeweitet werden, sodass zusätzliche Wald-, Grünland- und Ackerflächen dazu gehören.
Ein weiterer, massiver Flächenzuwachs ist westlich des Elbedeiches geplant. So soll das Schutzgebiet hier künftig bis an das Flussufer reichen, sodass es künftig Wald- und Gehölzbereiche, Grünland und Gewässer beinhaltet, die der natürlichen Hochwasserdynamik der Elbe unterliegen“.
Hoher Schutzstatus
Also unterteilt sich die Kreuzhorst in einen flussseitigen Westteil mit Auenwiesen und Gehölzen. Die Kleingewässer Mönchsgraben, Mönchsseen, Kuhlenhagen und Steinför sind dort verortet. Der Ostteil, der durch den Deich abgegrenzt ist, wird vor allem durch den Auenwald sowie der Altarm der Alten Elbe geprägt.
Grundsätzlich gilt, dass in der „Kreuzhorst“ sämtliche Handlungen verboten sind, „die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder die zu einer nachhaltigen Störung der Schutzgüter führen können“. Es werden konkrete Ausnahmen etwa für das Jagen und Fischen definiert.
Alle Unterlagen zur Neuausweisung des Schutzgebietes „Kreuzhorst“ können bis 15. September zu den Sprechzeiten im Magdeburger Umweltamt, Julius-Bremer-Straße 8-10, eingesehen werden.
Zudem können die Dokumente unter www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ im Internet abgerufen werden. Hier können bis 6. Oktober auch Stellungnahmen abgeschickt werden.