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Magdeburger Stadtarchiv sitzt jetzt in der Mittagstraße 16 Neues Archiv für alte Dokumente

Von Martin Rieß 02.07.2013, 20:28

Magdeburg. Nach der Feierstunde am Dienstag ist das Magdeburger Stadtarchiv ab Mittwoch wieder geöffnet - und zwar im Gebäude einer eigens hergerichteten ehemaligen Zuckerfabrik in der Mittagstraße 16. Zwischen April 2012 und Januar 2013 wurde an dem Vorhaben mit Gesamtkosten von knapp 1,5 Millionen Euro gebaut. Interessenten können sich ein Bild von der Ausstattung und den Angeboten der Einrichtung während eines Tags der offenen Tür am kommenden Sonnabend, 6. Juli, von 10 bis 16 Uhr machen. Oberbürgermeister Lutz Trümper erinnerte in seiner Rede an die Funktion des Archivs als mehr als 1000 Jahre zurückreichendes Gedächtnis der Landeshauptstadt.

Für die Nutzer des Stadtarchivs ist das neue Magdeburger Stadtarchiv mit einer Reihe von Neuerungen verbunden. Insbesondere haben sich die Arbeitsbedingungen in einem großzügig gestalteten Lesesaal verbessert. Die Lesetische sind größer. Und sie sind mit Lampen und PC-Anschlüssen ausgestattet. Es gibt hier ein Drittel mehr Leseplätze als am alten Standort. Gesonderte Räume stehen für individuelle Beratungen und die archivpädagogische Arbeit zur Verfügung. Die Öffnungszeiten wurden erweitert, und es wurde die mittägliche Schließzeit abgeschafft.

Seit dem 5. Juni sind einige Findbücher von Aktenbeständen darüber hinaus komplett im Internet einsehbar. Auf der Seite www.stadtarchiv-magdeburg.findbuch.net können Nutzer darin über eine Suchfunktion nach bestimmten Akten gesucht werden. In den nächsten Monaten und Jahren werden die Archivarinnen und Archivare daran arbeiten, dass weitere Findbücher im Internet zwecks Recherche zur Verfügung stehen. Somit können wichtige Vorarbeiten für den Archivbesuch schon von zu Hause aus erledigt werden.

Archivalien kann übrigens jeder Interessierte einsehen, der ein berechtigtes Interesse hat - ob er Fragen zur Stadtgeschichte nachgeht oder Familiengeschichtsforschung betreibt, eine Hausarbeit oder Doktorarbeit schreibt oder aus unterschiedlichsten Gründen Bauunterlagen einsehen möchte. Für Letzteres ist bei Gebäuden, die noch existieren, allerdings eine Vollmacht des Eigentümers beizubringen.

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