Kommunalpolitik OB-Wahl 2022 in Magdeburg: Das ist jetzt schon wichtig
Am 24. April 2022 wählt Magdeburg einen neuen Oberbürgermeister. Amtsinhaber Lutz Trümper (SPD) tritt nicht wieder an. Damit wird es auf jeden Fall einen neuen OB geben.
Magdeburg - Die Stadtverwaltung Magdeburg hat mit der intensiven Vorbereitung der Wahl begonnen. Das sind die wichtigsten Punkte, die jetzt für Wahlberechtigte schon wichtig sind.
Wahlberechtigte: Rund 191.000 Magdeburgerinnen und Magdeburger erhalten in dieser Woche ihre Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigt zur Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Magdeburg haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die ersten Kandidaten bringen sich in Stellung – und die Verwaltung bereitet akribisch vor: Am 24. April wird in Magdeburg ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Dabei gibt es garantiert einen Wechsel an der Stadtspitze. Amtsinhaber Lutz Trümper (SPD) tritt nicht mehr am. Das müssen Wähler jetzt schon wissen.
Wahlbenachrichtigungen: Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Wer bis zum 3. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird dringend gebeten, sich umgehend mit der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg in Verbindung zu setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, am 24. April nicht wählen zu können.
Briefwahlunterlagen: Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthält die Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf der Rückseite. Magdeburger, die die Briefwahl nutzen möchten, müssen den Antrag ausfüllen und unterschreiben. Dieser kann dann portofrei im beiliegenden Briefumschlag an: Wahlamt der Landeshauptstadt Magdeburg, 39090 Magdeburg, geschickt werden.
Briefwahl-Online: Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular oder per Fax (0391/5402821) gestellt werden, teilte die Stadtverwaltung mit. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt.
Versand: Die Vorbereitung der Antragsverarbeitung läuft bereits auf Hochtouren, allerdings können die Briefwahlunterlagen erst verschickt werden, wenn der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Kandidaten entschieden hat und die Stimmzettel vorliegen. Damit ist ab Anfang April zu rechnen, hieß es aus der Stadtverwaltung.
Fristen: Die Beantragung ist bis zum Freitag vor der Wahl, das ist der 22. April 2022, 18 Uhr möglich. Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal verhindert oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden. Dies ist für Wahlberechtigte in der Briefwahlstelle im Katzensprung möglich.
Unterlagen: Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Unterlagen: einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag ein Merkblatt für die Briefwahl einen blauen Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des Wahlbriefes. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Wahlamt eingeht. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.
Stichwahl: Kann am 24. April kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet am 8. Mai eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Die Wahlbenachrichtigungen zur Hauptwahl behalten dafür ihre Gültigkeit, es werden im Falle einer Stichwahl keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Vorsorge: Bei der Beantragung eines Wahlscheines für die Hauptwahl kann bereits vorsorglich ein Wahlscheinantrag für die mögliche Stichwahl gestellt werden, die 14 Tage später stattfindet, hieß es von der Stadtverwaltung Magdeburg