Landgericht Prozess zum Baby-Tod startet
Im vergangenen Herbst starb der kleine Oskar. Seine Eltern sollen sich wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten.
Wefensleben l Die Eltern des toten einjährigen Oskar aus Wefensleben müssen sich ab Donnerstag vor dem Magdeburger Landgericht wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Die Kammer führt das zunächst nur gegen den Vater geplante Verfahren mit dem der Mutter zusammen, erklärte gestern Gerichtssprecher Christian Löffler. Da die 43-jährige Vierfach-Mutter sich am 19. Januar dieses Jahres mit ihren drei weiteren Kindern der Polizei stellte, sitzt sie seither in Untersuchungshaft. Beide sollen ihren Ende Juli 2019 geborenen Sohn nur unzureichend ernährt haben. Außerdem, so wirft die Anklage weiter vor, hatten die Eltern sich nicht um ärztliche Hilfe gekümmert, so dass das Kind an einer Entzündung verstarb. Bei rechtzeitigem medizinischen Eingreifen hätte es gerettet werden können. Das Kind soll am 2. September 2020 verstorben sein.