Abgesagte Corona-Zweitimpfung Sachse unterliegt im Magdeburger Impfstreit vor Gericht
Ein Mann aus Sachsen wollte per Eilantrag seinen von der Stadt Magdeburg abgesagten Zweittermin der Corona-Impfung erreichen. Vor dem Verwaltungsgericht unterlag er.
Magdeburg - Im Magdeburger Impfstreit hat die Landeshauptstadt einen ersten Erfolg verbucht: Ein Mann aus Sachsen, der nach Ostern in Magdeburg seine erste Corona-Impfung erhalten hatte, dessen Zweittermin durch die Landeshauptstadt aber mit Verweis auf das Wohnortprinzip abgesagt worden war, unterlag mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg. Gerichtssprecher Christoph Zieger bestätigte auf Nachfrage, dass das Gericht gegen den Antragsteller entschieden habe.
Allerdings entschied das Gericht in dem Fall noch nicht über die Frage, ob die Landeshauptstadt mit der Stornierung des Zweitimpftermins rechtmäßig gehandelt habe, betonte der Gerichtssprecher. In dem vorliegenden Fall ging es zunächst darum, ob eine Eilbedürftigkeit vorliege - es also dringend ist, schon vorläufig in der Streitsache zu entscheiden.
„Da dem Antragsteller mittlerweile ein zumutbarer alternativer Impftermin in Haldensleben angeboten worden war, sah das Gericht keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben“, erläuterte Christoph Zieger. Der Mann aus Sachsen hat noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes einzulegen. Bislang liege dem Gericht eine solche aber noch nicht vor, so der Gerichtssprecher.
Zweiter Eilantrag ist noch anhängig
Am Verwaltungsgericht ist noch ein zweiter Eilantrag mit gleichem Inhalt anhängig: Ein Rechtsanwalt aus Niedersachsen will ebenso über das Verwaltungsgericht seine Zweitimpfung in Magdeburg erreichen. „In diesem Verfahren ist noch nicht entschieden“, sagte Christoph Zieger. Das Verwaltungsgericht hat den Niedersachsen zunächst um Stellungnahme gebeten, ob mit dem Alternativangebot, sich in Haldensleben zweitimpfen zu lassen, der Eilantrag hinfällig ist. Eine Antwort dazu stehe noch aus.
Ungeachtet dessen, dass sich das Verwaltungsgericht mit seiner ersten Entscheidung noch nicht mit der Kernfrage der Rechtmäßigkeit der Absage Magdeburgs beschäftigt hat, kann dies noch geschehen. Und zwar beispielsweise dann, wenn es darum geht, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, so der Gerichtssprecher. Denn derjenige, der im Falle einer Klage Erfolg gehabt hätte, soll nicht noch darunter leiden, die Verfahrenskosten tragen zu müssen. In dem Fall kann sich das Verwaltungsgericht also doch noch inhaltlich dazu positionieren, ob das in Magdeburg angewandte Wohnortprinzip rechtmäßig ist.
Der Magdeburger Impfstreit hatte nach Ostern 2021 überregional für Schlagzeilen gesorgt. An einem gesonderten Impfwochenende standen 4800 Impfdosen des Impfstoffes Astrazeneca zur Verfügung. In Absprache mit dem Land hatte die Stadt den wegen seiner Nebenwirkungen nicht unumstrittenen Impfstoff zuvor für über 60-Jährige freigegeben – es brauchte also keine Zugehörigkeit zur Gruppe prioritär Impfberechtigter, um einen Termin zu bekommen. Grund war auch die Sorge des Ministeriums, den Impfstoff nicht loszuwerden.
Oberbürgermeister hält an Wohnortprinzip fest
Die Nachricht, die sich in sozialen Netzwerken verbreitete, stieß dann aber auch überregional auf großes Interesse. Laut Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) wurden mehr als 40 Prozent der Termine von Menschen aus anderen Bundesländern gebucht - vor allem aber aus Niedersachsen.
Um einem „Impftourismus“ Einhalt zu bieten und den der Stadt nach Einwohnerzahl zugewiesenen Impfstoff den Magdeburgern zukommen zu lassen, entschied der OB, dass ab sofort nur noch Magdeburger geimpft würden. Mit dem Wohnortprinzip geriet Trümper in Streit mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Sie forderte ihn auf, von dieser Vorgabe abzurücken. Trümper blieb hart.
Im Mai 2021 erklärte das Ministerium dann, dass die Erstgeimpften aus anderen Bundesländern ihre zweite Dosis im Impfzentrum in Haldensleben bekommen sollen. Dafür sind Termine vom 28. Juni bis 2. Juli 2021 vorgesehen. Vor wenigen Tagen teilte das Land Niedersachsen mit, 1500 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca nach Haldensleben zu liefern, um Bürgern aus Niedersachsen ihre Zweitimpfung zu gewährleisten. Damit solle sichergestellt sein, dass das Kontingent für Sachsen-Anhalt nicht angegriffen werden müsse.