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Bus und Bahn fahren Schwerbehinderte Menschen fahren in Magdeburg bei den MVB oft kostenlos

Für personalisiere Tickets wie die Jahreskarte braucht es bei der Kontrolle ein gültiges Lichtbilddokument. Gilt der Schwerbehindertenausweis auch? Die MVB klären auf.

Von Lena Bellon 20.02.2025, 06:30
So sieht der Schwerbehindertenausweis aus.
So sieht der Schwerbehindertenausweis aus. Foto: dpa

Magdeburg - Zu welcher Fahrkarte muss ein Ausweis vorgezeigt werden, damit sie gültig ist? Dieser Frage ging die Volksstimme bereits Anfang der Woche nach. Zusammengefasst: Beim Schülerticket braucht es einen gültigen Schülerausweis, beim Semesterticket der Hochschule einen gültigen Studentenausweis. Bei allen anderen personalisierten Tickets, wie zum Beispiel auch dem Deutschland-Semesterticket oder einer MVB-Jahreskarte, muss ein amtliches Lichtbilddokument vorgezeigt werden.

Schwerbehindertenausweis ist gültig

Nach Nachfrage des Volksstimme-Lesers Werner Bütow wurde nun auch noch aufgeklärt, wie es um den Schwerbehindertenausweis steht. Kann er ebenfalls als Ausweis zur Fahrkarte vorgezeigt werden?

Johannes Lauf von den MVB erklärt auf Nachfrage: „Da der Schwerbehindertausweis ein amtliches Lichtbilddokument ist, ist er als Nachweis gültig.“ Gleiches gilt für Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. „Wichtig zu betonen ist jedoch, dass alle Ausweise gültig sein müssen“, sagt Lauf.

Strafe bis zu über 60 Euro

Für den Schwerbehindertenausweis gibt es jedoch noch eine weitere Regelung: „Der Ausweis wird in der Regel ab einem Behinderungsgrad von 50 ausgestellt. Mit den entsprechenden Vermerkungen darauf kann der Inhaber des Ausweises ohnehin kostenlos fahren.“ Darüber wären auch die MVB-Kontrolleure informiert. Die Ausweise haben eine grün-orangene Färbung (siehe Foto).

Kann bei einer Kontrolle kein gültiger Ausweis zur personengebundenen Fahrkarte vorgelegt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 62 Euro fällig. Wer jedoch innerhalb von sieben Tagen einen gültigen Ausweis nachreicht, zahlt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 9 Euro.