1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Wirtschaft: So viele Menschen arbeiten in Magdeburg im verarbeitenden Gewerbe

Wirtschaft So viele Menschen arbeiten in Magdeburg im verarbeitenden Gewerbe

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat Zahlen zu Beschäftigung zusammengestellt. Viele Landkreise sind im verarbeitenden Gewerbe stärker aufgestellt als Magdeburg.

Von Martin Rieß 30.01.2024, 05:25
Blick ins verarbeitende Gewerbe.
Blick ins verarbeitende Gewerbe. Symbolfoto: Jan Woitas/dpa

Magdeburg - Magdeburg als Standort der Industrie – dies trifft mit Blick auf klassische Branchen längst nicht mehr in dem Maße zu als zu Zeiten, in denen große Industriebetriebe auch das Außenbild der Stadt ausmachten und als die Kreativ- und Kulturwirtschaft sowie gewerbliche Dienstleistungen noch längst nicht einen so großen Stellenwert ausmachten wie heute.

Dies bestätigt auch in Blick in die Zahlen, die das Statistische Landesamt veröffentlicht hat. Mit 4.200 Beschäftigten in Betrieben ab 50 Mitarbeitern liegt Magdeburg im Landesvergleich der kreisfreien Städte und Landkreise auf dem viertletzten Platz. Dabei ist die Region insgesamt durchaus ganz vorn: Mit 13.614 Beschäftigten liegt der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt auf dem ersten Rang, auf dem dritten Platz liegt der Salzlandkreis mit 12.455 und auf dem vierten Platz Anhalt-Bitterfeld mit 12.246 Beschäftigten. Allein das Jerichower Land liegt in der Nachbarschaft mit 3.813 Beschäftigten noch hinter Magdeburg.

Auch interessant: So sahen die Zahlen im August aus

Welche Beschäftigte zählen

Gezählt werden alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen. Hierzu zählen tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der branchenüblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, in einem vertraglichen Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Betrieb stehende Personen, tätige Personen in Personalgesellschaften oder insolvenzbedingten Auffanggesellschaften der Unternehmensgruppe des Betriebs, Heimarbeiter sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter, ist einer Broschüre der Statistikbehörde zu entnehmen.

Lesen Sie auch: Sechs altmärkische Unternehmen geehrt

Einbezogen werden auch Personen in Altersteilzeitregelungen, Erkrankte, Urlauber, Personen, die Übungen bei der Bundeswehr ableisten oder sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, Streikende und von der Aussperrung Betroffene, Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter, das Personal auf Bau- und Montagestellen, Fahrzeugen sowie nur vorübergehend im Ausland tätige Personen.

Wer nicht in die Zahl einfließt

Nicht zu den tätigen Personen rechnen dagegen Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Betriebe oder Unternehmen im meldenden Betrieb Montage- und Reparaturarbeiten durchführen sowie aufgrund einer tarifvertraglichen Vorruhestandsregelung vorzeitig ausgeschiedene Mitarbeiter.