IMPFNACHWEIS Start für europaweit gültiges Corona-Impfzertifikat in Magdeburg
Mit einem europaweit gültigen Impfausweis soll es einfacher gemacht werden, Corona-Impfungen zu dokumentieren. In Magdeburg wird jetzt der Testlauf abgeschlossen.
Magdeburg - Ute Meißner ist glücklich: Sie ist die erste Magdeburgerin, die das neue europäische Impfzertifikat in der Hand hält. Sie berichtet: „Ich bin heute im Impfzentrum mit Moderna geimpft worden. Wir planen an die Ostsee in den Urlaub zu fahren – da wird es sehr hilfreich sein, seine Impfung belegen zu können.“
Das Impfzertifikat ist für Sachsen-Anhalt vom Tangermünder Unternehmen Innocon Systems umgesetzt worden. Die Tangermünder gelten als Spezialisten für Krankenhaussoftware mit gerade einmal acht Mitarbeitern, zu dessen Kunden aber mehr als 800 Krankenhäuser zählen – unter anderem die renommierte Charité in Berlin. Die Rahmenbedingungen für die IT-Lösung hatte der Konzern IBM definiert.
QR-Code und persönliche Daten
Zum europäischen Impfzertifikat erläutert Geschäftsführer Hagen Woecht: „Durch die Kombination von persönlichen Daten und dem QR-Code wird das Zertifikat schwer zu fälschen sein.“ Zugute kommt den Sachsen-Anhaltern, dass die Daten in den Impfzentren elektronisch erfasst werden – nicht wie in anderen Bundesländern auf Papier. „Dort muss noch einmal viel Arbeit investiert werden, um die Informationen ins System zu übertragen“, berichtet der IT-Experte.
Am 2. Juni 2021 ließ sich Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne den Testbetrieb zur Ausstellung der digitalen Impfzertifikate im Magdeburger Impfzentrum zeigen: „Ich freue mich, dass wir nach dem Abschluss dieser Tests in Magdeburg die EU-konformen Impfzertifikate nach und nach in allen Impfzentren Sachsen-Anhalts ausstellen können.“
Fragen und Antworten
Was bringt das Zertifikat? Dank des QR-Codes kann das Zertifikat maschinell eingelesen werden. Damit ist ein Abgleich mit den ausgedruckten Daten und denen, die in der Datenbank hinterlegt sind, möglich. Gelten soll das Zertifikat in allen Ländern der europäischen Union als Nachweis für eine erfolgte Impfung.
Wer bekommt das Zertifikat? Ab der kommenden Woche soll das Zertifikat allen zur Verfügung gestellt werden, die im Magdeburger Impfzentrum ihre Zweitimpfung oder im Falle des Johnsen-&-Johnsen-Impfstoffs ihre Einmalimpfung erhalten. Als vollständig geimpft gilt man zwei Wochen nach der entsprechenden Impfung.
Was ist mit denen, die bereits zwei Impfungen erhalten haben? Hagen Woecht sagt: „Es wird noch etwa drei Wochen dauern, dass wir eine webbasierte Lösung anbieten können.“ Über diese können diejenigen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben, dann ihr Zertifikat online herunterladen. Derzeit werden verschiedene Modelle durchgespielt, wie genau das vonstatten gehen soll. Unter anderem ist denkbar, dass mit der Eingabe von Daten wie der Gesundheitskartennummer, der Chargennummer der Impfung, dem Impftermin und dem eigenen Namen eine hinreichende Sicherheit gegen Manipulationen geschaffen wird. Wichtig ist bei der Eingabe solcher sensiblen Informationen auf einer Internetplattform aber auch, dass die Datensicherheit gewährleistet werden soll.
Wie Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz und Mattias Boxhorn von den Johannitern, der organisatorischer Leiter des Impfzentrums ist, berichten, halten sie dies für eine sehr sinnvolle Lösung. Holger Platz erläutert, dass man bei einer Ausgabe vor Ort womöglich ein weiteres System von Terminbuchungen hätte etablieren müssen.
Wie sieht es mit den Menschen aus, die beim Hausarzt geimpft wurden? Petra Grimm-Benne sagt: „Wir haben uns erst einmal darauf konzentriert, eine Lösung für die Impfzentren zu finden.“ Wie eine Erfassung der bei den Hausärzten Geimpften erfolgen soll, müsse noch geklärt werden. Hier sei aber erneut der Bund gefragt, da dies einer deutschlandweit gültigen Abstimmung bedürfe. Im Zweifelsfall gilt aber weiterhin auch der Impfpass als Nachweis.
Was ist mit den Genesenen? Ebenfalls offen ist, wie mit den Genesenen umgegangen wird. Sie gelten für sechs Monate als immunisiert. Im Anschluss ist für sie nur eine – und nicht zwei Impfungen zur Auffrischung vorgesehen. Wie dies in dem Impfzertifikat dokumentiert werden soll, ist noch zu klären.