1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Trotz Corona-Inzidenz über 35: gelockerte Testpflicht bleibt in Magdeburg bestehen

Pandemie Trotz Corona-Inzidenz über 35: gelockerte Testpflicht bleibt in Magdeburg bestehen

Es bleibt dabei: Auch wenn in Magdeburg die Corona-Inzidenz zwischenzeitlich mehrere Tage über 35 lag, wird die Testpflicht nicht verschärft. Ein Überblick, wo es weiter ohne Test reingeht:

Aktualisiert: 16.09.2021, 20:09
Magdeburg bleibt locker: Ein Corona-Test ist trotz Inzidenzen über 35 weiterhin oftmals nicht notwendig.
Magdeburg bleibt locker: Ein Corona-Test ist trotz Inzidenzen über 35 weiterhin oftmals nicht notwendig. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Magdeburg - vs

Magdeburg bleibt bei der gelockerten Testpflicht und das, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenzen zeitweise über den Wert von 35 gestiegen waren. Das erklärte die Verwaltung am Donnerstag noch einmal in einer Mitteilung. Die anderen zu berücksichtigenden Indikatoren ließen ein Beibehalten der Lockerungen zu. Diese betreffen vor allem nicht notwendige negative Corona-Tests.

Bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens wird nicht mehr allein auf die Sieben-Tage-Inzidenz geschaut. Jetzt werden auch die Impfquote, die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung in den Krankenhäusern und die ITS-Auslastung (Intensivstation) als weitere Indikatoren berücksichtigt.

Vollständiger Corona-Impfschutz bei 60 Prozent der Magdeburger

Gut 65 Prozent der Bevölkerung hätten eine Erstimpfung bekommen. Mehr als 60 Prozent hätten den vollständigen Impfschutz erhalten, heißt es. Derzeit gebe es vier Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf. Zehn Personen mit Covid-19-Symptomen werden in einem Krankenhaus behandelt, zwei liegen auf einer ITS.

Die Inzidenz ist inzwischen wieder auf unter 35 gesunken, liegt aktuell bei 32,7. „Mit Blick auf die Indikatoren ist eine starke Auslastung der Infrastruktur der Krankenhäuser nicht zu befürchten“, erklärte die Stadt. Das Infektionsgeschehen sei in Magdeburg auf einem niedrigen Niveau. Deshalb könne man das Abweichen von einer strengeren Testpflicht verantworten.

Und hier geht es ohne Testpflicht rein (Auswahl):

  • geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt
  • Spielhallen und Spielbanken sowie Wettannahmestellen
  • organisierter Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
  • Besuch von Frei- und Hallenbädern, Badeanstalten, Schwimmbädern, Heilbädern, Freizeit- und Sportbädern, von Saunen und Dampfbädern sowie Indoor-Spielplätzen
  • Besuch von Fitness- und Sportstudios
  • Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen, Yoga und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport
  • außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und Angebote von Mehrgenerationenhäusern
  • Angebote von Literaturhäusern, Theatern (einschließlich Musiktheater), Filmtheatern (Kinos), Konzerthäusern und -veranstalter sowie Planetarien und Sternwarten
  • Stadt- und Naturführungen.