Kriminalität Übergriff war Exzesstat eines Täters
Die Übergriffe auf drei Frauen in Magdeburg gehen wahrscheinlich auf das Konto eines Einzeltäters. Doch die Gerüchteküche brodelt.
Magdeburg l Seit Tagen kursieren in den sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit den Übergriffen auf vier Frauen in Magdeburg die wildesten Gerüchte. Die Polizei bekommt absurde Anfragen. Mitarbeiter klagen, dass die Beantwortung wertvolle Arbeitszeit stiehlt.
Da ist beispielsweise von Asylbewerber-Banden die Rede, die vergewaltigend durch die Stadt zögen. Wichtigtuer brüsten sich im Internet mit angeblichen Polizeiinformationen. Wieder andere schreiben der Volksstimme Briefe, dass die Polizei mit Lautsprecherwagen durch die Stadt fahre, und die Frauen auffordere, abends in den Häusern zu bleiben. Das alles gipfelte in der Behauptung, dass in den vergangenen Wochen in Magdeburg Dutzende Frauen vergewaltigt wurden. „Stimmt alles nicht“, heißt es von der Polizei.
Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten wird noch deutlicher: „Die falsche Tatsachendarstellung ist geistige Brandstiftung.“ Das, was da teilweise im Netz stehe, sei „gequirlter und bewusst verbreiteter Unsinn“.
Als die Polizei nach dem vierten Übergriff auf eine Frau vor einer Woche drei Tatverdächtige vorläufig festgenommen hatte, fing die Gerüchteküche an zu brodeln. Als dann nach Berichten des MDR und der Volksstimme bekannt wurde, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Asylbewerber handelt, gab es für einige kein Halten mehr, die wildesten Gerüchte zu streuen. Das lag zum Teil auch daran, dass die Informationslage anfangs sehr unübersichtlich war, eine zunächst angekündigte Pressemitteilung der Polizei von der Staatsanwaltschaft überraschend wieder zurückgezogen wurde. „Wir stecken mitten im Ermittlungsverfahren“, sagte Baumgarten.
Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile davon aus, dass drei der vier Übergriffe die Exzesstaten eines Einzelnen waren. Tatverdächtig ist ein 30-jähriger Mann - ein Asylbewerber aus Afghanistan - der derzeit in der JVA Burg einsitzt. Es werden auch Zusammenhänge zum ersten Fall, einer vollendeten Vergewaltigung am Neustädter Friedhof, geprüft.
Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter konnte aufgrund der Aussagen des Opfers und einer Zeugin erlassen werden. Das Opfer - eine 19-Jährige aus dem Großraum Stuttgart - hatte bei dem Übergriff unter anderem Gesichtsverletzungen erlitten. Im Koma, wie immer wieder behauptet, lag sie nicht. Der Verdacht gegen den 30-Jährigen konnte überhaupt erst auf Grundlage der Aussagen der 19-Jährigen erhärtet werden. Es stimmt also nicht, dass die junge Frau, wie immer wieder behauptet wird, noch nicht vernehmungsfähig sei.