Politik Verwaltung in Magdeburg lehnt Information zur Abtreibung ab
Die Linke im Magdeburger Stadtrat fordert Aufklärung über Beratungsstellen und Arztpraxen zum Schwangerschaftsabbruch auf der städtischen Internetseite.
Magdeburg - „Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Magdeburg im Unterpunkt Gesundheit neben rechtlichen Informationen zum Abbruch von Schwangerschaften auch die Adressen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und eine Liste von Praxen, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen, veröffentlicht werden.“ So steht es in einem Antrag der Linken, der am 15. Juli 2021 im Stadtrat zur Debatte steht. Die Verwaltung hat ihre Stellungnahme zur Sache bereits abgegeben. Ihr Standpunkt auf den Punkt gebracht: Der Oberbürgermeister wird der Bitte nicht nachkommen, weil erstens für Länder, Kommunen und Landkreise „keine Regelungskompetenz und keine Befugnis“ zur Veröffentlichung solcher Informationen bestehe. Zweitens sei der Stadtrat dem Oberbürgermeister gegenüber in der Angelegenheit gar nicht weisungsbefugt, da es sich im Wesentlichen um eine Bundesangelegenheit handele.
Bundesweite Debatte
In ganz Deutschland macht das Thema Aufklärung zum Schwangerschaftsabbruch spätestens seit dem Urteil gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel Schlagzeilen. Sie hatte auf ihrer eigenen Internetseite nicht nur über die Möglichkeit zum Abbruch in ihrer Praxis, sondern auch über die medizinischen Methoden aufgeklärt und war dafür wegen unerlaubter Werbung von verschiedenen Gerichten zu allerdings mäßigen Geldstrafen zwischen 2500 und 3500 Euro verurteilt worden. Als Reaktion auf die Causa Hänel wurde der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ergänzt, wonach Arztpraxen im Internet zwar darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber nicht über die Methoden. Hänel hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Grundsätzlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor ein Straftatbestand. Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sagt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Im Weiteren regelt 218a die „Straflosigkeit“ eines Abbruchs, soweit er von der Schwangeren gewollt, von einem Arzt nach Konfliktberatung vorgenommen wird und die Schwangerschaft nicht mehr als zwölf Wochen fortgeschritten ist.
Kritik von Ärzten
Unter anderem, weil Frauen in Not unter Zeitdruck geraten, die Beratung eilig aufsuchen und einen straffreien Abbruch möglichst schnell vornehmen lassen müssen, wird das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen als zusätzliche Hürde, überhaupt an nötige Informationen zu kommen, diskutiert und vielfach kritisiert. Der Bundesverband der Frauenärzte, darauf verweist auch Die Linke im Stadtrat, fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches seit über einem Jahr, weil er das Recht auf freien Zugang zu Informationen untergraben sieht.
Die Stadtverwaltung beruft sich bei ihrer Ablehnung einer Veröffentlichung von Beratungsstellen und Praxen auf der stadteigenen Internetseite eben auf diesen Paragrafen und die bundesweite Norm, wonach es der Bundesärztekammer vorbehalten sei, eine Liste der Praxen und Krankenhäuser zu führen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Kammer aktualisiere die Liste monatlich, veröffentliche sie im Internet und stelle sie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Ländern zur Verfügung. „Für die zusätzliche Veröffentlichung durch die Länder oder die Kommunen und Landkreise besteht keine Regelungskompetenz und daher keine Befugnis“, schreibt die Magdeburger Sozialbeigeordnete Simone Borris (parteilos) in ihrer Stellungnahme.
Die Linke dagegen verweist auf eine Reihe von Städten und Stadtstaaten, darunter Hannover, Potsdam, Berlin und Hamburg, die eben solche Informationen auf ihren Internetseiten parat halten und wünscht es sich in Magdeburg ebenso. Am 21. Juli hat der Stadtrat dazu das Wort.