Parteienwerbung Wahlplakate dürfen in Magdeburg bis Oktober hängen bleiben
Wegen zwei dicht aufeinander folgender Wahltermine gestattet die Stadtverwaltung Parteien die Doppelnutzung in einer Aufhängaktion.
Magdeburg - In den vergangenen Tagen erreichten Leseranfragen wegen noch immer hängender Wahlplakate die Redaktion. Viele AfD-Werbeträger, aber auch solche von anderen Parteien gehören aktuell noch zum Stadtbild, obwohl sie – bei Androhung von Bußgeldern bis zu 2500 Euro – bis 20. Juni 2021 hätten entfernt werden müssen. Die Sondernutzungssatzung Wahlsichtwerbung lässt solche nur ab drei Monate vor Wahltermin und bis zwei Wochen nach dem Wahlsonntag zu. Die Landtagswahl ging am 6. Juni über die Bühne.
Ausnahmegenehmigung
Allerdings: In diesem Jahr erließ die Stadtverwaltung Magdeburg eine Ausnahmeregelung. Darüber informiert Rathaussprecher Michael Reif auf Nachfrage der Redaktion. Die erlaubte Hängezeit für die Werbung von Parteien und Wählervereinigungen zur Bundestagswahl (26. September) beginnt am 26.?Juni. „Vor diesem Hintergrund erreichte die Stadt die Anfrage der Tierschutzpartei, ob ihre Plakate für die sechs Tage dazwischen hängen bleiben dürfen“, klärt Reif auf. Dies habe die Stadtverwaltung ausnahmsweise erlaubt und zeitgleich alle Parteien in einer E-Mail darüber informiert. „Es gibt also keine Ausnahmen für einzelne Parteien, alle werden gleich behandelt!“, konstatiert der Rathaussprecher.
Einzelne Magdeburger hatten wegen der auffälligen Häufung hängen gebliebener AfD-Plakate gemutmaßt, dass dieses politische Lager die verlängerte Hängefrist beantragt haben könnte und – im Gegensatz zum Gleichbehandlungsgrundsatz – früher als andere von der lückenlos erlaubten Doppelnutzung von Plakaten zur Landtags- und Bundestagswahl gewusst haben könnte. Dem ist ausdrücklich nicht so, beteuert Reif.
Seinen Hintergrund könnte das aktuell einseitig wirkende Werbebild im Umstand haben, dass der plakatierte Auftritt mit Porträts von Kandidaten für den Landtag zur Bundestagswahl keinen Sinn mehr macht, unter anderem die AfD – aber eben auch die Tierschutzpartei und andere, vor allem kleinere Lager – vermehrt allgemeine Slogans auf ihre Plakate drucken ließen und eine Doppelnutzung ohnehin anstrebten.
Dies vor dem Hintergrund des formal nur sechstägigen Hängeverbots zu unterbinden, Plakate zwangsweise zu entfernen und den Verzug zu ahnden, erachtet die Stadtverwaltung als unverhältnismäßig. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber ausdrücklich nur für jene Parteien und Wählergruppen, die zur Bundestagswahl antreten. Sie dürfen ihre Werbung nunmehr bis 10. Oktober hängen lassen.