Magdeburg l Wer kennt das nicht? Während der Corona-Krise schnell im Internet nach Klamotten gesucht, nach der Lieferung dann anprobiert und dann das Problem: Die Kleidungsstücke passen nicht. „Verbraucher, die ihre Pakete zu häufig zurückschicken, erhalten von Amazon dann folgende Nachricht: Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitungen der haushaltsüblichen Anzahl von Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon Konto mit sofortiger Wirkung schließen. Die Kontosperrung folgt 14 Tage später“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzes aus Sachsen-Anhalt.
Grundsätzlich gilt, niemand kann verpflichtet werden, einen Vertrag abzuschließen. Die Kontosperrung sei laut Verbraucherschutz generell daher zulässig. „Problematisch wird es, wenn der Nutzer zusätzliche Service-Angebote wie Amazon Prime nutzt, dann darf eine Kontosperrung nicht erfolgen. Amazon hat hierzu folgendes in seinen AGBs geregelt: „Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Amazon Services vorzuenthalten oder Konten zu kündigen, wenn Ihr Verhalten berechtigten Grund dazu gibt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie gegen anwendbares Recht, vertragliche Vereinbarungen, unsere Richtlinien oder unsere Grundsätze verstoßen, die sämtlich auf unserer Webseite zugänglich sind. Ungeachtet einer solchen Einschränkung oder Kündigung haben Sie weiterhin Zugriff auf von Ihnen zuvor erworbenen Inhalte und Dienstleistungen“, so die Verbraucherzentrale. Weitere Ausführungen würden fehlen. Das führe dazu, dass Verbraucher nicht wissen können, wann die Grenze der Retouren überschritten sei.