Erneuerbare Energien Stadteigene „Energie-GmbH“ für Oebisfelde im Gespräch
Damit die Kommune selbst an staatlich garantierte Fördergelder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommt, versucht der Stadtrat Oebisfelde-Weferlingen, neue Wege zu gehen.

Oebisfelde-Weferlingen - Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen zieht neue Wege in Sachen Energiewende in Erwägung: Im März hat der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Gründung einer eigenen GmbH zur Nutzung erneuerbarer Energien zu prüfen.
Der Antrag dazu wurde bereits am Anfang des Monats von der Fraktion SPD/Die Grünen/Weske eingebracht. Ziel der Initiative: Die Stadt soll künftig selbst an den staatlich garantierten Fördergeldern des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) partizipieren – bislang ein Privileg für private Investoren und Energiegenossenschaften.
Gezielte Investitionen
Mit einer eigenen GmbH könnte Oebisfelde-Weferlingen künftig gezielt in regenerative Energieprojekte investieren und dabei Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielen, wenn es nach den Antragstellern geht. Konkret sieht der Antrag vor, dass die Stadt sich beispielsweise an Projekten wie die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Dächern, Windkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung regenerativer Wärmequellen beteiligt.
„Es geht nicht nur darum, einzelne Projekte umzusetzen“, betont Henry Weske. Vielmehr sei eine umfassende Vision gefragt: Oebisfelde-Weferlingen soll langfristig zur „Erneuerbare-Energie-Kommune“ werden. Dazu gehören neben der Nutzung natürlicher und regionaler Ressourcen wie Wind, Sonne, Umweltwärme und Biomasse auch die sogenannte Sektorenkopplung – also das Zusammenspiel von Strom, Wärme und Gas – sowie die Nutzung von Landes- und EU-Fördermitteln.
Skepsis im Stadtrat
Die Ortsbürgermeisterin von Oebisfelde, Bogumila Jacksch (UWG), die selbst an der Gründung der Bürgerenergiegenossenschaft Aller-Ohre (BAO) beteiligt war, äußerte sich skeptisch: „Was ich nicht verstehe ist, wieso wir eine GmbH gründen sollen, wenn es bereits eine Genossenschaft in der Stadt gibt.“ Diese Skepsis teilte auch Stadträtin Christiane Schütrumpf (CDU), die ebenfalls an der Gründung der Genossenschaft vor zwei Jahren beteiligt war. „Wir haben sehr viel Zeit, Arbeit und Energie in die Gründung der Genossenschaft investiert“, gab die Bauingenieurin zu bedenken, „wenn wir jetzt noch eine GmbH gründen, drängt sich die Frage auf, ob die ganze Arbeit umsonst war.“
Jörg Lauenroth-Mago (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass es nicht darum ginge, die Arbeit der Genossenschaft zunichtezumachen, sondern lediglich eine Möglichkeit für die Stadt zu prüfen, von der Investition in erneuerbare Energien direkter profitieren zu können.
Gründung zunächst nur prüfen
Henry Weske betonte zudem, dass es erst einmal darum gehe, die Möglichkeit zu prüfen. „Wir wollen nicht gleich eine GmbH gründen, sondern erst einmal prüfen lassen, ob es sich tatsächlich lohnt“, so der Hödinger. „Wenn es erst einmal um eine Prüfung der Sachlage geht, habe ich hierzu keine Bedenken“, gab Schüttrumpf zu Protokoll, bevor über den Beschluss abgestimmt wurde.
Dieser fiel mit 13 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen bei 23 anwesenden Ratsmitgliedern aus. Damit wurde der Weg frei gemacht für eine genaue Prüfung durch die zuständigen Ausschüsse. Diese sollen nun – in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde – ein Konzept erarbeiten.
Genossenschaft oder GmbH?
Die Bürgerenergiegenossenschaft Aller-Ohre (BAO), auf die die Ratsmitglieder Bezug nahmen, wurde von Bürgern wie Christiane Schütrumpf, Bogumila Jacksch und anderen gegründet, um gemeinschaftlich in erneuerbare Energien zu investieren. Die Stadt hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie beteiligt sich an der bestehenden Genossenschaft – oder sie gründet eine eigene GmbH und handelt damit unabhängig und wirtschaftlich orientiert.
Bei der Wahl zwischen einer GmbH und einer Genossenschaft zeigen sich deutliche Unterschiede in Struktur und Zielsetzung. Während eine GmbH primär auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, steht bei einer Genossenschaft die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt. In Bezug auf die Kontrolle liegt bei der GmbH die Entscheidungsgewalt vollständig bei der Stadt, wohingegen die Stadt in einer Genossenschaft lediglich eine Stimme unter vielen Beteiligten hat. Die Bürgerbeteiligung ist bei der GmbH eher ausgeschlossen, bei der Genossenschaft hingegen aktiv und demokratisch gestaltet.
Arbeitsplätze und Aufträge für die Region
Auch das Prinzip der Mitbestimmung unterscheidet sich: In der GmbH ist diese kapitalabhängig – wer mehr einzahlt, hat mehr Einfluss. In der Genossenschaft gilt hingegen das Prinzip „eine Person – eine Stimme“, unabhängig von der Höhe der Einlage. Die Finanzierung erfolgt bei der GmbH typischerweise durch die Stadt oder externe Investoren, während in einer Genossenschaft viele Bürger durch kleine Anteile zur Finanzierung beitragen.
Genau diesen Ansatz der Kontrolle durch die Stadt verfolgen die Antragsteller auch. „Die Stadt könnte nicht nur ihren Haushalt entlasten, sondern auch den lokalen Klimaschutz vorantreiben und die regionale Wertschöpfung stärken“, heißt es in der Begründung des Antrags. Das bedeutet: Arbeitsplätze und Aufträge blieben in der Region.